Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, das Pensionsgesetz 1965 und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden (DienstrechtsNovelle 2017) (16/A und 1 d.B. sowie 9917/BR d.B.)
4. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre und das Bundesbezügegesetz geändert werden (17/A und 2 d.B. sowie 9918/BR d.B.)
Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Nun gelangen wir zum 3. und 4. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin zu beiden Punkten ist Frau Bundesrätin Sandra Kern. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Sandra Kern: Geschätztes Präsidium! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus des Bundesrates über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2017 betreffend DienstrechtsNovelle 2017.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich darf deshalb gleich zur Antragstellung kommen.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus des Bundesrates stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Dezember 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Weiters darf ich den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus des Bundesrates über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre und das Bundesbezügegesetz geändert werden, erstatten.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich darf deshalb gleich zur Antragstellung kommen.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus des Bundesrates stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Dezember 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Vielen Dank für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Peter Oberlehner. – Bitte, Herr Bundesrat.
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