BundesratStenographisches Protokoll876. Sitzung, 876. Sitzung des Bundesrates am 15. März 2018 / Seite 118

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Es gibt noch ein kleines Bonmot, das ich dazu erzählen möchte. Vor einigen Jahren gab es ja auch einen ähnlichen Modus, aber ein anderes Korrektiv sozusagen: Dem Bundespräsidenten musste ein Dreiervorschlag unterbreitet werden, also drei Richter waren zu nennen, und der Bundespräsident hat dann aus diesem Dreiervorschlag ei­nen Kandidaten ausgesucht. Bundespräsident Klestil hat im Jahre 1993 von seinem Ermessensspielraum Gebrauch gemacht und statt der erstgereihten SPÖ-Kandidatin die drittgereihte, ebenfalls eine SPÖ-Kandidatin, ernannt. Darüber war die Empörung dann so groß, dass dieses Auswahlrecht auf der Stelle abgeschafft wurde. Damals hat sich die Geschichte so abgespielt, und, liebe Kolleginnen und Kollegen von der So­zialdemokratie, die Geschichte lehrt uns: Es ist nicht immer dasselbe, wenn zwei das Gleiche tun.

Zum Kandidaten Rami möchte ich anmerken, er ist ein parteiloser, hervorragender Ju­rist, Rechtsanwalt, der viel publiziert, der sich auch in der Lehre und im Unterricht aus­kennt, sich dem verschrieben hat und der sich auch zum wissenschaftlichen Teil der Juristerei bekennt. Frau Kollegin Dziedzic, ich darf da aus dem Protokoll des Hearings zitieren, weil gesagt wurde, er wäre ein FPÖ-Anwalt. Ich zitiere jetzt Michael Rami, der uns im Hearing Folgendes gesagt hat:

„Lesen konnte ich auch, dass ich Parteianwalt der FPÖ sei. Das ist nur bedingt richtig. Richtig ist, dass ich seit vielen Jahren die FPÖ und deren Funktionäre vertrete. Das ma­che ich auch sehr gerne, weil das eine sehr angenehme, professionelle Zusammenar­beit ist. Allerdings vertrat und vertrete ich auch hochrangige Funktionäre zum Beispiel der SPÖ und der ÖVP; so gesehen könnte man mich auch als Parteianwalt der SPÖ oder ÖVP bezeichnen. Es ist eher so: Ich verstehe mich als Spezialisten, der die best­mögliche Arbeit anbieten will.“ – Zitatende, Michael Rami im Hearing des Bundesrates.

Dr. Michael Rami ist uns beim Hearing durch eine sehr gute Präsentation bekannt geworden. Er hat einen kompetenten Eindruck hinterlassen, und er ist befähigt, als Verfassungsrichter in den Verfassungsgerichtshof einzuziehen. Er hat das Vertrauen und die Unterstützung unserer Fraktion. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

14.37

14.37.26

 


Präsident Reinhard Todt: Danke.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist ge­schlossen.

Wir gehen in den Wahlvorgang ein.

Da mehrere Wahlvorschläge vorliegen, werde ich die Wahl mittels Stimmzettel durch­führen lassen.

Zur Wahl stehen auf Vorschlag der BundesrätInnen Edgar Mayer, Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen Dr. Michael Rami, auf Vorschlag der BundesrätInnen Inge Posch-Gruska, Kolleginnen und Kollegen Dr. Marcella Prunbauer-Glaser und auf Vor­schlag der BundesrätInnen Mag. Nicole Schreyer, Kolleginnen und Kollegen Dr. Vero­nika Cortolezis.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auch Stimmzettel gültig sind, wenn sie den Namen einer anderen wählba­ren Kandidatin oder eines anderen wählbaren Kandidaten enthalten.

Die Stimmzettel samt Kuvert entnehmen Sie bitte der Lade Ihres Pultes. Für die Wahl ist ausschließlich dieser amtliche Stimmzettel zu verwenden. Dieser ist in der Weise auszufüllen, dass entweder im Kästchen parallel zu dem Namen der gewünschten Kandidatin beziehungsweise des gewünschten Kandidaten ein Kreuz zu machen ist oder ein anderer Name in die Leerzeile geschrieben wird.

 


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