Den Bestimmungen der Geschäftsordnung entsprechend werde ich den Fristsetzungsantrag nach Erledigung der Tagesordnung zur Abstimmung bringen.
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Weiters gebe ich bekannt, dass die Bundesräte Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen einen Fristsetzungsantrag gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung eingebracht haben, wonach dem Kinderrechteausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 249/A(E)-BR/2018 der Bundesräte Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Weiterführung der Jugendhilfe nach Erreichung der Volljährigkeit“ eine Frist bis zum 25.4.2018 gesetzt wird.
Den Bestimmungen der Geschäftsordnung entsprechend werde ich den Fristsetzungsantrag nach Erledigung der Tagesordnung zur Abstimmung bringen, und zwar nach der Abstimmung über den Fristsetzungsantrag zu 250/A(E)-BR/2018.
Wahl von Schriftführern/-innen für den Rest des 1. Halbjahres 2018
Präsident Reinhard Todt: Wir gehen in die Tagesordnung ein und gelangen zum 1. Punkt.
Es liegt mir der Vorschlag vor, Frau Bundesrätin Marianne Hackl zur ersten Schriftführerin des Bundesrates und Herrn Bundesrat Peter Oberlehner zum vierten Schriftführer des Bundesrates für den Rest des 1. Halbjahres 2018 zu wählen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Wahlvorschlag ist somit angenommen.
Ich frage die Gewählten, ob sie die Wahl annehmen.
Frau Bundesrätin Marianne Hackl? (Bundesrätin Hackl: Danke, ich nehme die Wahl sehr gerne an!)
Herr Bundesrat Peter Oberlehner? (Bundesrat Oberlehner: Danke, ich nehme die Wahl an!)
Bericht der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2018 und zum 18-Monatsprogramm des Rates für 2017/18 gemäß Art. 23f Abs. 2 B-VG iVm § 7 EU-InfoG (III-650-BR/2018 d.B. sowie 9932/BR d.B.)
Präsident Reinhard Todt: Nun gelangen wir zum 2. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Marianne Hackl. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Marianne Hackl: Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Bericht der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2018 und zum 18-Monatsprogramm des Rates für 2017/18 gemäß Art. 23f Abs. 2 B-VG iVm § 7 EU-InfoG (III-650-BR/2018 d.B. sowie 9932/BR d.B.).
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