dung Einspruch zu erheben, wobei dieser Antrag im Sinne des § 43 Abs. 4 der Geschäftsordnung von mir in seinen Kernpunkten wie folgt erläutert wird:
Ich habe Ihnen schon gesagt, dass vor über 100 Jahren der 12-Stunden-Tag abgeschafft wurde. Der 12-Stunden-Tag macht krank, der 12-Stunden-Tag ist gesamtgesellschaftlich ein Rückschritt in frühindustrielle Zeiten. (Bundesrat Köck: Wieso habt ihr es dann für die ÖBB gemacht?) – Ich habe Ihnen schon gesagt, dass es Verträge gibt, wo es mit Arbeitnehmern und Arbeitgebern vereinbart ist (Bundesrat Köck: Und dort macht es nicht krank?), um Flexibilität herzustellen. – Ich weiß nicht: Hören Sie eigentlich zu? Warum wollen Sie eine gesetzliche Regelung unbedingt durchsetzen? (Bundesrat Raml: Weil es unsere Aufgabe ist!)
Warum gibt es nicht Verhandlungen? Ich biete gerade Verhandlungen an – Sie haben die Möglichkeit, dieses Verhandlungsangebot anzunehmen. Sie haben die Möglichkeit, diese Verhandlungen anzuführen.
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Herr Bundesrat, könnten Sie dann bitte allmählich zum Schluss kommen?
Bundesrat Reinhard Todt (fortsetzend): Ich kann zum Schluss kommen, ich bin gleich fertig.
Wenn Sie den 12-Stunden-Tag und die 60-Stunden-Woche einführen, dann bedeutet das Lohnraub, Freizeitraub, Gesundheitsraub. (Bundesrat Köck: Das habt ihr alles bei den ÖBB gemacht!)
Und was bedeutet die Regelung ganz konkret? – Ich erzähle es Ihnen noch ganz kurz – wir haben eine freiwillige Redezeitbeschränkung, und ich überziehe jetzt ein bisschen –: Aufstehen um 4.30 Uhr; Toilette, Frühstück (Bundesrat Krusche: Ich will nicht wissen, wo du aufs Klo gehst!); 5 Uhr bis 6 Uhr: Fahrt zur Arbeitsstelle (Ruf bei der FPÖ: Redezeit, Herr Präsident!); 6 Uhr bis 18.45 Uhr: Arbeitszeit – dazwischen eine Viertelstunde Jausenzeit, eine halbe Stunde Pause –; 18.45 Uhr bis 19.45 Uhr: Fahrt nach Hause; 19.45 Uhr bis 20.45 Uhr: Toilette, Abendessen, 20.45 Uhr bis 21.30 Uhr: eine Dreiviertelstunde für Familie/Kinder; 21.30 Uhr bis 4.30 Uhr: 7 Stunden Schlaf; 4.30 Uhr: Aufstehen. – Das ist der 12-Stunden-Tag (Bundesrat Rösch: Dienstag, Mittwoch: fertig! – Heiterkeit bei BundesrätInnen von ÖVP und FPÖ), und vieles, vieles andere mehr.
Sie können das ja gerne nachlesen. Der Antragt ist abgegeben, und ich fordere Sie daher noch einmal auf: Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch! Schicken wir dieses Gesetz in den Nationalrat zurück! (Beifall bei der SPÖ sowie der BundesrätInnen Dziedzic und Stögmüller.)
11.11
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Der von den Bundesräten Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Antrag gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung, gegen den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden, mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben, wobei dieser Antrag im Sinne des § 43 Abs. 4 der Geschäftsordnung in seinen Kernpunkten erläutert wurde, ist genügend unterstützt und steht demnach in Verhandlung.
Begrüßen darf ich zur Verhandlung dieses Tagesordnungspunktes jetzt auch Frau Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein. Herzlich willkommen! (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie der BundesrätInnen Dziedzic und Stögmüller.)
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Christian Buchmann. Ich erteile es ihm.
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