BundesratStenographisches Protokoll883. Sitzung, 883. Sitzung des Bundesrates am 12. Juli 2018 / Seite 41

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dung Einspruch zu erheben, wobei dieser Antrag im Sinne des § 43 Abs. 4 der Ge­schäftsordnung von mir in seinen Kernpunkten wie folgt erläutert wird:

Ich habe Ihnen schon gesagt, dass vor über 100 Jahren der 12-Stunden-Tag abge­schafft wurde. Der 12-Stunden-Tag macht krank, der 12-Stunden-Tag ist gesamtge­sellschaftlich ein Rückschritt in frühindustrielle Zeiten. (Bundesrat Köck: Wieso habt ihr es dann für die ÖBB gemacht?) – Ich habe Ihnen schon gesagt, dass es Verträge gibt, wo es mit Arbeitnehmern und Arbeitgebern vereinbart ist (Bundesrat Köck: Und dort macht es nicht krank?), um Flexibilität herzustellen. – Ich weiß nicht: Hören Sie ei­gentlich zu? Warum wollen Sie eine gesetzliche Regelung unbedingt durchsetzen? (Bundesrat Raml: Weil es unsere Aufgabe ist!)

Warum gibt es nicht Verhandlungen? Ich biete gerade Verhandlungen an – Sie haben die Möglichkeit, dieses Verhandlungsangebot anzunehmen. Sie haben die Möglichkeit, diese Verhandlungen anzuführen.


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Herr Bundesrat, könnten Sie dann bitte allmählich zum Schluss kommen?


Bundesrat Reinhard Todt (fortsetzend): Ich kann zum Schluss kommen, ich bin gleich fertig.

Wenn Sie den 12-Stunden-Tag und die 60-Stunden-Woche einführen, dann bedeutet das Lohnraub, Freizeitraub, Gesundheitsraub. (Bundesrat Köck: Das habt ihr alles bei den ÖBB gemacht!)

Und was bedeutet die Regelung ganz konkret? – Ich erzähle es Ihnen noch ganz kurz – wir haben eine freiwillige Redezeitbeschränkung, und ich überziehe jetzt ein bisschen –: Aufstehen um 4.30 Uhr; Toilette, Frühstück (Bundesrat Krusche: Ich will nicht wissen, wo du aufs Klo gehst!); 5 Uhr bis 6 Uhr: Fahrt zur Arbeitsstelle (Ruf bei der FPÖ: Redezeit, Herr Präsident!); 6 Uhr bis 18.45 Uhr: Arbeitszeit – dazwischen ei­ne Viertelstunde Jausenzeit, eine halbe Stunde Pause –; 18.45 Uhr bis 19.45 Uhr: Fahrt nach Hause; 19.45 Uhr bis 20.45 Uhr: Toilette, Abendessen, 20.45 Uhr bis 21.30 Uhr: eine Dreiviertelstunde für Familie/Kinder; 21.30 Uhr bis 4.30 Uhr: 7 Stunden Schlaf; 4.30 Uhr: Aufstehen. – Das ist der 12-Stunden-Tag (Bundesrat Rösch: Diens­tag, Mittwoch: fertig! – Heiterkeit bei BundesrätInnen von ÖVP und FPÖ), und vieles, vieles andere mehr.

Sie können das ja gerne nachlesen. Der Antragt ist abgegeben, und ich fordere Sie daher noch einmal auf: Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch! Schicken wir dieses Gesetz in den Nationalrat zurück! (Beifall bei der SPÖ sowie der BundesrätInnen Dzie­dzic und Stögmüller.)

11.11


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Der von den Bundesräten Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Antrag gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsord­nung, gegen den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2018 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Allgemeine So­zialversicherungsgesetz geändert werden, mit der beigegebenen Begründung Ein­spruch zu erheben, wobei dieser Antrag im Sinne des § 43 Abs. 4 der Geschäftsord­nung in seinen Kernpunkten erläutert wurde, ist genügend unterstützt und steht dem­nach in Verhandlung.

Begrüßen darf ich zur Verhandlung dieses Tagesordnungspunktes jetzt auch Frau Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein. Herzlich willkommen! (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie der BundesrätInnen Dziedzic und Stögmüller.)

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Christian Buchmann. Ich ertei­le es ihm.

 


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