BundesratStenographisches Protokoll884. Sitzung, 884. Sitzung des Bundesrates am 11. Oktober 2018 / Seite 137

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Präsidentin Inge Posch-Gruska: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Peter Samt. – Bitte.


13.39.06

Bundesrat Peter Samt (FPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Geschätzte Volks­anwälte! Frau Dr. Brinek! Herr Dr. Kräuter! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ge­schätzte Zuseher auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Ich möchte heute ein paar Worte zur Kontrolle der öffentlichen Verwaltung verlieren. Kollegin Rosa Ecker wird sich dann noch zum Bericht über die präventive Menschenrechtskontrolle zu Wort melden.

Vorweg ein paar wichtige Daten: Wir haben bei der Behördenkontrolle erneut gegen­über den Vorjahren, insbesondere gegenüber dem Vorjahr, ein Plus an Beschwerden zu verzeichnen. 2017 haben sich insgesamt 20 097 Bürger von Österreichs Behörden ungerecht behandelt gefühlt. Das bedeutet eben ein Beschwerdeplus in der Kontrolle der öffentlichen Verwaltung. 2016 waren es rund 18 500 Bürger, die sich mit ihren Behördenproblemen an die Volksanwaltschaft wandten. Das zeugt sicherlich von einem hohen Vertrauen der Bürger in die Volksanwaltschaft, aber natürlich auch von ein paar anderen Dingen, die ich jetzt noch erklären will.

Die Volksanwaltschaft war in 16 103 Fällen tatsächlich zuständig, in 10 333 Fällen wur­de tatsächlich ein Prüfverfahren eingeleitet. 42 Prozent davon fielen in den Bereich der inneren Sicherheit, und zwar aufgrund der großen Zahl an asylrechtlichen Beschwer­den.

Die zweitmeisten Prüfverfahren haben wir betreffend Probleme beim Arbeitsmarkt­service, bei der Pflegegeldeinstufung sowie rund um das Pensionsversicherungsrecht zu verzeichnen, gefolgt vom Bereich Justiz mit 13,4 Prozent, Anlass gaben die lange Dauer von Gerichtsverfahren und Verfahren der Staatsanwaltschaften sowie der Straf­vollzug.

Gestatten Sie mir, dass ich an dieser Stelle Folgendes hinzufüge: Seit dem Früh­jahr 2017 bringt sich die Volksanwaltschaft lobenswerterweise sehr stark bei der Aus- und Weiterbildung in der Strafvollzugsakademie ein. In einer ersten Tranche wurden insgesamt knapp 100 Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer, die zu diesem Zeitpunkt in Ausbildung als Justizwachebeamtin oder -beamter gestanden sind, über Aufgaben und Zuständigkeit der Volksanwaltschaft unterrichtet.

Darüber hinaus engagiert sich die Volksanwaltschaft auch in der Polizeiausbildung. 2017 wurden zum Beispiel elf Klassen in vier Bundesländern, nämlich in Salzburg, Tirol, Wien und Niederösterreich, unterrichtet und insgesamt 280 angehende Polizistin­nen und Polizisten über die Arbeit der Volksanwaltschaft informiert.

Das ist, glaube ich – und ich denke, darin sind wir uns einig –, sehr wichtig und auch gut. Wir dürfen dabei aber nicht vergessen, dass speziell im Strafvollzug, also in unse­ren Haftanstalten, eine immer größere Zahl an teilweise massiv gewaltbereiten Häftlin­gen einer zunehmend geringeren Zahl an Justizwachebeamten gegenübersteht. Laut einem Bericht des „Standard“ vom 15. April dieses Jahres sind seit Jahren weit über 200 Stellen im Justizwachedienst unbesetzt. Auch wird laufend über vermehrte Über­griffe auf Justizwachebeamte durch Häftlinge berichtet. So klagte schon 2017 etwa die Gewerkschaftsvertretung der Tiroler Justizwache über die hohe Gewaltbereitschaft der Häftlinge, insbesondere jener aus dem nordafrikanischen Raum.

Laut einem Bericht des „Standard“ vom 26. April 2018 gab es im Vorjahr insgesamt 187 Übergriffe auf Justizwachebeamte, und heuer waren es allein bis Ende Februar


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