schwierigen Rechtsmaterien auseinandergesetzt, und ich habe auch einiges Neue erfahren. Ich habe, ganz offen gesagt, nicht gewusst, dass das Genossenschaftswesen von der Unesco als immaterielles Weltkulturerbe anerkannt worden ist. (Bundesrätin Mühlwerth: Ja, bei uns kann man noch was lernen!) Das ist eine sehr bemerkenswerte Auszeichnung.
Zweitens nehme ich gerne folgende Punkte mit und erstatte darüber Minister Moser Bericht: die lange Verfahrensdauer, die Kritikpunkte im Zusammenhang mit den Wohnbaugenossenschaften und auch den Appell, bei der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern auf einen qualitativ hochstehenden Jugendschutz zu achten. (Präsidentin Posch-Gruska übernimmt den Vorsitz.)
Weiters möchte auch ich Herrn Bundesrat Hammerl für seine nächste Lebensphase alles Gute wünschen. Wie aus Ihrer Ankündigung klar hervorgegangen ist, wird Ihre nächste Lebensphase keine ruhige werden, sondern eine, die Sie ganz offensichtlich in unterschiedliche Staaten bringt. Ich möchte Ihnen auch hinsichtlich Ihrer Kategorisierung des Stils und der Diskussionskultur hier im Bundesrat zustimmen. Ich habe das ähnlich wie Sie immer als eine Wohltat empfunden, dass es hier um die Inhalte geht und nicht unbedingt um die Couleur der Partei. Herzlichen Dank auch dafür und alles Gute! (Allgemeiner Beifall.)
13.36
Präsidentin Inge Posch-Gruska: Danke schön, Herr Minister!
Wortmeldungen liegen dazu keine mehr vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit, der Antrag ist somit angenommen.
41. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2017) (III-653-BR/2018 d.B. sowie 10029/BR d.B.)
Präsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.
Ich darf Frau Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek und Herrn Volksanwalt Dr. Günther Kräuter bei uns recht herzlich willkommen heißen. (Allgemeiner Beifall.)
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Gottfried Sperl. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Gottfried Sperl: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Geschätzte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Fernsehschirmen! Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für BürgerInnenrechte und Petitionen über den 41. Bericht der Volksanwaltschaft, welcher den Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2017 umfasst.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Oktober 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, den 41. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2017) (III-653-BR/2018 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.
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