den wir Freiheitliche keinen Einspruch gegen den Beschluss des Nationalrates erheben. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP sowie bei BundesrätInnen der SPÖ.)
14.58
Präsidentin Inge Posch-Gruska: Ich danke recht herzlich.
Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Armin Forstner zu Wort. – Bitte.
Bundesrat Armin Forstner, MPA (ÖVP, Steiermark): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, jetzt sind wir beim Schifffahrtswesen. Da wird Ihre Erfahrung aus dem Burgenland vom Neusiedler See größer sein als im Bereich Seilbahnen.
Präsidentin Inge Posch-Gruska: Da kennt er sich auch aus!
Bundesrat Armin Forstner, MPA (fortsetzend): Ja, da kennt er sich aus.
Die Änderungen im Schifffahrtsgesetz und im Seeschifffahrtsgesetz sind Teile der umfangreichen Schifffahrtsrechtsnovelle 2018, die im Zeichen der Verwaltungsvereinfachung, der Verkehrssicherheit sowie der internationalen Harmonisierung steht.
Was ändert sich beim Schifffahrtsgesetz? – Erstens: die Ermöglichung von verdachtsfreien Alkoholkontrollen; zweitens: die Umsetzung von EU-Richtlinien zu technischen Vorschriften für Schiffe; drittens: die Digitalisierung und viertens: die Verfahrenskonzentration bei länderübergreifenden Veranstaltungen.
Kommen wir kurz noch einmal zum Thema Alkohol! Alkohol war 2017 bei über 10 Prozent der Unfälle in der Großschifffahrt auf der Donau zumindest mitverursachend, mit im Spiel. Mit der Novelle wird die verdachtsfreie Verwendung von Alkoholvortestern ermöglicht, nämlich analog zu Kontrollen im Straßenverkehr, die uns allen sehr bekannt sind.
Nächster Punkt wäre die aktualisierte EU-Richtlinie zu technischen Vorschriften für die Binnenschiffe. Sie schafft gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen sowie Umwelt- und Sicherheitsniveaus auf der internationalen Wasserstraße Donau. (Vizepräsident Brunner übernimmt den Vorsitz.)
Nächster Punkt, Digitalisierung: Die Veröffentlichung von Verkehrsinformationen findet ausschließlich auf elektronischem Weg statt anstatt wie bisher auf Amtstafeln. Auch das ist ein ganz wichtiger Schritt.
Was ändert sich beim Seeschifffahrtsgesetz? – Erstens: der Seebrief für Schlauchboote. Das ist eine Erleichterung für Hunderte Bootsbesitzer, nämlich durch den Wegfall von schifffahrtstechnischen Überprüfungen von Booten mit Maschinenantrieb.
Zweitens: die Mindestanzahl an Prüfungen je Prüfungsorganisation für den Erhalt internationaler Zertifikate für die Führung von Jachten auf See. Das ist eine gewisse Qualitätssicherung und auch eine wesentliche Verbesserung.
Drittens: die Änderung bei der Verwaltungsvereinfachung. Da gibt es Verfahrenskonzentrationen bei jedenfalls einer Bezirksverwaltungsbehörde, wie es auch Kollege Michael Bernard schon angesprochen hat. Auch das ist eine wesentliche Verbesserung.
Bei dieser Novelle kann man die Verwaltungsvereinfachung, die Hebung der Verkehrssicherheit und die Harmonisierung internationaler Vorschriften erkennen. Deshalb stimmen wir diesem Gesetz gerne zu. – Ich danke allen Beteiligten. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei BundesrätInnen der SPÖ.)
15.01
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke.
Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Wolfgang Beer zu Wort. – Bitte.
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