BundesratStenographisches Protokoll888. Sitzung, 888. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2018 / Seite 28

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Pensionen etwas großzügiger anpasst, denn sie haben ja schließlich auch dafür einbezahlt. Sie haben mit ihren Steuerleistungen dazu beigetragen, dass wir uns unser Sozialsystem überhaupt leisten können. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Es gibt Gott sei Dank keinen einzigen Pensionsbezieher, der jetzt weniger als die Inflation bekommt. Das ist einzigartig und einmalig, wie meine Kollegin Steiner-Wieser schon ausgeführt hat. Unter Ihren Sozialministern (in Richtung SPÖ) ist das leider nicht passiert, da hat es sogar weniger als die Inflation gegeben – Marlies Steiner-Wieser hat das schon ausgeführt –, und somit ist ein reeller Verlust für diese Damen und Herren entstanden. (Bundesrätin Hahn: Wart ihr da nicht in der Regierung?) Wir haben es im Ausschuss gehört, der Experte hat gesagt, das ist die beste Pensionsanpassung seit 20 Jahren. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Bundesrätin Grimling: Geh, hör auf!)

An dieser Stelle darf ich noch darauf hinweisen, dass es neben der staatlichen Pension noch eine zweite und dritte Säule gibt: die private und die betriebliche Säule. Ich habe das auch letztes Jahr an dieser Stelle gesagt: Auch da müssen wir uns überlegen, wie wir diese Säulen stärken, damit diese drei Säulen wirklich mittelfristig abgesichert werden können. Frau Ministerin, ich bitte darum, dass wir uns mittelfristig steuerlich etwas überlegen oder weitere Anreize für diese zweite und dritte Säule setzen.

Abschließend möchte ich hier noch ein paar Worte zu einer konkreten Forderung der ÖVP-Frauen sagen, zum Pensionssplitting. Vielleicht wissen Sie das nicht, oder es ist leider nicht sehr bekannt: Das Problem resultiert daraus, dass Frauen in Österreich momentan durchschnittlich 43 Prozent weniger Pension als Männer bekommen. Die wesentlichen Gründe kennen wir, das sind Karenz- und Kindererziehungszeiten. Gott sei Dank gibt es ja die Anrechnung der Kindererziehungszeiten in den ersten vier Jahren, das sind derzeit 1 828 Euro. Dann beginnt es aber für die Frauen leider prob­lematisch zu werden, wenn sie Teilzeit arbeiten gehen oder sich vielleicht längere Zeit der Kindererziehung widmen. Seit 2005 können Väter und Mütter Kindererziehung und Erwerbstätigkeit gleichberechtigt aufeinander aufteilen, ohne spätere Pensionsunter­schiede in Kauf nehmen zu müssen, also ein Elternteil kann bis zu 50 Prozent seines Pensionskontos als eingetragene Gutschrift dem anderen übertragen.

Es wäre natürlich wünschenswert, wenn das jetzt nicht nur auf Goodwill ausgerichtet wäre, sondern dass wir es erreichen, dass wir diese Regelung, die in anderen Staaten schon möglich ist, zum Beispiel in Schweden oder in der Schweiz, auch für Österreich einführen. (Bundesrätin Grossmann: Es ist schon möglich!) – Es ist möglich, aber nicht verpflichtend möglich. Wir wollen das verstärken, fördern und auch schauen, dass wir entsprechende Informationskampagnen machen, dass wir die Frauen informieren, was möglich ist, und alle mit ins Boot bekommen.

Ich denke, das ist eine sehr wichtige Aufgabe, eine Sensibilisierung in diese Richtung würde helfen, dass Frauenarmut mittelfristig nicht mehr in dieser Form gegeben ist. Das entlastet ja auch den Staat.

Ich kann Sie nur bitten, dass Sie auch diesen Weg mit uns mitgehen, und ich bitte Sie heute, den Beschluss mitzutragen. Es ist ein guter Tag, es ist eine gute Pensions­an­pas­sung. (Heiterkeit bei BundesrätInnen der SPÖ.)

Vielen Dank, Frau Ministerin, für Ihre Bemühungen! Gehen wir den Weg gemeinsam! Es ist für unsere Seniorinnen und Senioren: Die haben sich das verdient. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

9.35


Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Bernhard Rösch. Ich erteile dieses.


 


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