BundesratStenographisches Protokoll888. Sitzung, 888. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2018 / Seite 88

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Berichterstatter Christoph Steiner: Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Frau Gesund­heits­ministerin! Ich erstatte den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Be­schluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Patientenverfügungs-Gesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher zur Antragstellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsident Ewald Lindinger: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Gerd Krusche. Ich erteile ihm dieses.


13.22.40

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Werte ZuseherInnen zu Hause vor den Bildschirmen! Wir haben es mit einer sehr ernsten Materie zu tun, die erfreulicherweise offenbar einstimmig beschlossen werden wird. Das Thema Patientenverfügung ist ja bereits seit Ende der Achtzigerjahre am Tapet, und 1993 wurde das erste Mal eine rechtliche Verankerung, damals noch im Krankenanstaltengesetz, vorgenommen. End­gültig verankert wurde dieses Thema im Jahr 2006 in einem eigenen Patientenver­fügungs-Gesetz.

Eine Studie aus dem Jahr 2014 zeigte, dass der Bekanntheitsgrad dieser Patien­ten­verfügung zwar im Steigen begriffen ist, aber trotzdem nur 4,1 Prozent der Bevölke­rung davon Gebrauch machten; das wahrscheinlich nicht, weil dieses Gesetz so schlecht war oder ist, sondern wegen einer gewissen Scheu, sich mit dem eigenen Tod oder der eigenen Entscheidungsunfähigkeit auseinanderzusetzen.

Das Thema wurde in mehreren Enqueten behandelt, und basierend auf diesen Er­kennt­nissen wurde die vorliegende Novelle erarbeitet. Sie umfasst im Wesentlichen vier Eckpunkte: erstens eine Verbesserung der Rahmenbedingungen. Die Verfügung kann nun auch durch Erwachsenenschutzvereine errichtet werden. Zweitens wird die Gültigkeitsdauer von fünf auf acht Jahre ausgeweitet. Drittens kommt es für die Bürger zu einer Kostensenkung, denn für Erneuerungen, Änderungen oder Ergänzungen der Verfügung ist keine verpflichtende Rechtsberatung mehr erforderlich. Und schließlich viertens: Auf Wunsch der Patienten kann diese Verfügung auch in Elga, in die Elektronische Gesundheitsakte, aufgenommen werden.

Es handelt sich also um einen weiteren positiven Schritt in diesem sensiblen Bereich, in dem Menschen eine Willenserklärung für den Fall abgeben, dass sie ihren Willen nicht mehr erklären können. Es ist ein weiterer Schritt zum Abbau von Angst der Patienten vor einer möglichen Handlungsunfähigkeit. Es ist zu hoffen, dass diese Novellierung dazu beitragen wird, die Zahl von Bürgern, die eine solche Verfügung machen, zu steigern.

Dass Interesse vorhanden ist, kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Ich habe in Leoben eine Informationsveranstaltung mit einem Notar organisiert, und das Interesse war wirklich sehr groß. In diesem Sinne freue ich mich auf eine breite Zustimmung zum Gesetz für diese so wichtige Materie. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

13.25


Vizepräsident Ewald Lindinger: Danke.

Ich begrüße Herrn Vizekanzler Heinz-Christian Strache im Bundesrat. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

 


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