BundesratStenographisches Protokoll888. Sitzung, 888. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2018 / Seite 175

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Vizepräsident Ewald Lindinger: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 16 und 17, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatterin zu den Punkten 16 und 17 ist Frau Bundesrätin Elisabeth Mattersberger. Ich bitte um die Berichte.


18.52.30

Berichterstatterin Elisabeth Mattersberger: Hohes Präsidium! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich erstatte Bericht des Ausschus­ses für Wissenschaft und Forschung über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsge­setz 2002 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Des Weiteren erstatte ich Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2018 betreffend Verein­ba­rung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über die weitere Entwicklung der Universität für Weiterbildung Krems (Donau-Universität Krems).

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Doris Hahn. Ich erteile ihr dieses.


18.54.14

Bundesrätin Doris Hahn, MEd MA (SPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegende Materie zur Donau-Universität Krems ist eine, die man aus meiner Sicht durchaus differenziert betrachten muss. Als Absolventin der Donau-Uni kann ich die hohe Qualität der Lehrgänge, der Studiengänge, aber natürlich auch der Forschung nur bestätigen. Formen von Blended Learning beispielsweise ermöglichen auch im Berufsleben stehenden Studierenden eine universitäre Weiterbildung, eben durch berufsbegleitende und moderne Lehr- und Lernumgebungen.

Ohne Frage, der Campus Krems hat sich mit seinen drei Fakultäten und fünf Studien­bereichen als Universität für Weiterbildung einen durchaus großen Namen gemacht. Das zeigen auch deutlich die Zuwachszahlen bei den Studierenden: Die Gesamtzahl der Studierenden beträgt aktuell 8 700.

Durch die vorliegende Änderung im Universitätsgesetz wird nun die DUK in den Kata­log der öffentlichen Universitäten aufgenommen – so weit, so in Ordnung. Trotzdem aber bleibt die DUK aufgrund des Fehlens von grundständigen Studien, nämlich mit Bachelorabschluss, und mit ihrem eigenen UWK-Gesetz in einer rechtlichen Sonderstellung. Die Änderung ist also aus meiner Sicht eher eine optische Maßnahme denn eine tatsächliche Änderung im Universitätsgesetz.

Außerdem darf man nicht vergessen, auch die Uniko, also die Universitätenkonferenz, war, gerade was das Gesamtbudget der Universitäten betrifft, mehr als skeptisch und befürchtet, dass die Mittelaufstockung für die Donau-Universität Krems – der Bund soll ja beim Neubau zusätzlicher Räumlichkeiten den laufenden Sachaufwand, aber auch


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