dort funktioniert das im Übrigen hervorragend. Gleichzeitig soll diese regionale Beratung verstärkt auch zur Bedarfserarbeitung eingesetzt werden.
Das heißt, unser Ziel wird sein, dass wir mit dieser neuen Struktur und mit diesem personellen Angebot erstens die Beratungstätigkeit für Menschen, die neu in die Pflegesituation kommen, realisieren, dass wir zweitens auch die Bestandsaufnahme und die Bedarfsabschätzung in der Region gut akkordieren, in Kooperation mit den Sozialhilfeverbänden oder in manchen Regionen mit den Sozialabteilungen der Länder, und dass sie drittens dort auch praktische Beratungstätigkeit durchführen.
Es ist ja alles andere als einfach, wenn ein Mensch plötzlich in die Situation kommt, zum Beispiel aufgrund des Todes eines Elternteils, dass er von heute auf morgen die Pflege übernehmen muss. Da heißt es ja auch, Praxis zu erwerben und Tipps zu kriegen. Das ist also der dritte Bereich.
Der vierte Bereich, das würde mir schon vorschweben, ist, da auch einen Akzent in Richtung Gesundheitsvorsorge und entsprechender Beratung zu setzen.
Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Danke schön.
Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Bundesrat Ernest Schwindsackl zu Wort gemeldet. – Ich bitte um die Zusatzfrage.
Bundesrat Ernest Schwindsackl (ÖVP, Steiermark): Herr Bundesminister, was werden Sie unternehmen, um die Ausbildung in den Pflege-, Sozial- und Betreuungsberufen so aufeinander abzustimmen, dass ein Wechsel zwischen diesen Berufen ohne Anrechnung von Ausbildungen erleichtert wird?
Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober: Geschätzter Herr Bundesrat, bereits derzeit enthalten die ausbildungsrelevanten Regelungen der Pflegeberufe im Gesundheits- und Krankenpflegerecht Anrechnungsbestimmungen, die sicherstellen, dass bereits absolvierte Ausbildungsinhalte gegenseitig angerechnet werden und angerechnet werden müssen. Dies gilt auch für die auf Sekundarstufe angesiedelten Bereiche der Pflegeassistenz- und der Pflegefachassistenzausbildung. Vergleichbare Regelungen gibt es ebenfalls bei den landesgesetzlich geregelten Sozialbetreuungsberufen.
Für Ausbildungen im FH-Bereich besteht bei entsprechender Vorbildung gemäß fachhochschulrechtlichen Regelungen ebenfalls die Möglichkeit von Anrechnungen wie auch die Möglichkeit von zielgruppenspezifischen Studiengängen, bei denen im Studienprogramm bereits die Vorbildung berücksichtigt werden kann und, wie ich meine, auch sollte.
Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Vielen Dank.
Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Thomas Dim zu Wort gemeldet. – Ich bitte um die Zusatzfrage.
Bundesrat Thomas Dim (FPÖ, Oberösterreich): Herr Bundesminister, der Klubobmann der ÖVP im Nationalrat, August Wöginger, hat in einem Interview einmal gemeint, eine Lösung der Pflegeproblematik wäre auch, dass es künftig weniger pflegebedürftige Personen gäbe. Das soll durch Präventionsmaßnahmen funktionieren.
Jetzt ist meine Frage: Wann werden Sie diese Idee umsetzen? (Bundesrat Schennach: Das hat er sicher nicht ernst gemeint!)
Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Herr Bundesminister, bitte. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober: Geschätzter Herr Bundesrat, ich kenne diesen Zeitungsbericht wirklich
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