BundesratStenographisches Protokoll921. Sitzung, 921. Sitzung des Bundesrates am 28. Jänner 2021 / Seite 52

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

dort funktioniert das im Übrigen hervorragend. Gleichzeitig soll diese regionale Beratung verstärkt auch zur Bedarfserarbeitung eingesetzt werden.

Das heißt, unser Ziel wird sein, dass wir mit dieser neuen Struktur und mit diesem per­sonellen Angebot erstens die Beratungstätigkeit für Menschen, die neu in die Pflegesi­tuation kommen, realisieren, dass wir zweitens auch die Bestandsaufnahme und die Be­darfsabschätzung in der Region gut akkordieren, in Kooperation mit den Sozialhilfever­bänden oder in manchen Regionen mit den Sozialabteilungen der Länder, und dass sie drittens dort auch praktische Beratungstätigkeit durchführen.

Es ist ja alles andere als einfach, wenn ein Mensch plötzlich in die Situation kommt, zum Beispiel aufgrund des Todes eines Elternteils, dass er von heute auf morgen die Pflege übernehmen muss. Da heißt es ja auch, Praxis zu erwerben und Tipps zu kriegen. Das ist also der dritte Bereich.

Der vierte Bereich, das würde mir schon vorschweben, ist, da auch einen Akzent in Rich­tung Gesundheitsvorsorge und entsprechender Beratung zu setzen.


Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Danke schön.

Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Bundesrat Ernest Schwindsackl zu Wort gemel­det. – Ich bitte um die Zusatzfrage.


Bundesrat Ernest Schwindsackl (ÖVP, Steiermark): Herr Bundesminister, was wer­den Sie unternehmen, um die Ausbildung in den Pflege-, Sozial- und Betreuungsberufen so aufeinander abzustimmen, dass ein Wechsel zwischen diesen Berufen ohne Anrech­nung von Ausbildungen erleichtert wird?


Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Herr Bundesminister, bitte.


Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober: Geschätzter Herr Bundesrat, bereits derzeit enthalten die ausbildungsrele­vanten Regelungen der Pflegeberufe im Gesundheits- und Krankenpflegerecht Anrech­nungsbestimmungen, die sicherstellen, dass bereits absolvierte Ausbildungsinhalte ge­genseitig angerechnet werden und angerechnet werden müssen. Dies gilt auch für die auf Sekundarstufe angesiedelten Bereiche der Pflegeassistenz- und der Pflegefachas­sistenzausbildung. Vergleichbare Regelungen gibt es ebenfalls bei den landesgesetzlich geregelten Sozialbetreuungsberufen.

Für Ausbildungen im FH-Bereich besteht bei entsprechender Vorbildung gemäß fach­hochschulrechtlichen Regelungen ebenfalls die Möglichkeit von Anrechnungen wie auch die Möglichkeit von zielgruppenspezifischen Studiengängen, bei denen im Studienpro­gramm bereits die Vorbildung berücksichtigt werden kann und, wie ich meine, auch sollte.


Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Vielen Dank.

Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Thomas Dim zu Wort gemeldet. – Ich bitte um die Zusatzfrage.


Bundesrat Thomas Dim (FPÖ, Oberösterreich): Herr Bundesminister, der Klubobmann der ÖVP im Nationalrat, August Wöginger, hat in einem Interview einmal gemeint, eine Lösung der Pflegeproblematik wäre auch, dass es künftig weniger pflegebedürftige Per­sonen gäbe. Das soll durch Präventionsmaßnahmen funktionieren.

Jetzt ist meine Frage: Wann werden Sie diese Idee umsetzen? (Bundesrat Schennach: Das hat er sicher nicht ernst gemeint!)


Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Herr Bundesminister, bitte. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)


Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober: Geschätzter Herr Bundesrat, ich kenne diesen Zeitungsbericht wirklich


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite