Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Berichterstatterin Claudia Hauschildt-Buschberger: Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Dr. Peter Raggl: Danke.
Berichterstatterin Elisabeth Mattersberger: Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 und das Symbole-Gesetz geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Dr. Peter Raggl: Vielen Dank für die Berichterstattungen.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Michael Schilchegger. Ich erteile ihm dieses.
Bundesrat MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Innenminister! Werte Damen und Herren! Wir debattieren jetzt vier verschiedene Verhandlungsmaterien, ich möchte sie einfach der Reihe nach durchgehen. Ich glaube, das ergibt einen gewissen Sinn.
Der erste der zu behandelnden Tagesordnungspunkte betrifft eine Novelle des Islamgesetzes 2015. Es regelt die Rechtsstellung der islamischen Religionsgesellschaften und Kultusgemeinden in Österreich. Das gab es auch schon davor, es wurde nicht 2015 das erste Mal solch ein Gesetz gemacht, diese Tradition gibt es schon sehr lange. Was aber ist 2015 passiert? – Es war ein Prestigeprojekt des ehemaligen Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz. Er war sehr darauf erpicht, dass er da eine Novelle macht und darin ganz klar seine Law-and-Order-Politik zum Ausdruck bringt, und das mit dem klaren Ziel, das damals erklärt wurde, dass Finanzierungen aus dem Ausland für Imame gestoppt werden sollen – das dürfe es in Zukunft nicht mehr geben. Das und noch viele andere Punkte sollten da in die neue Gesetzeskodifikation hineingepackt werden.
Die FPÖ hat sich damals schon konstruktiv eingebracht, und ich habe mir das angeschaut. Unser Justizsprecher Harald Stefan hat damals, 2015, im Nationalrat in der Debatte zum damaligen Islamgesetz schon gesagt: „Das ist doch völlig unsinnig, das funktioniert im Vollzug nicht!“, und er hat auch einen Antrag gestellt, dass man das doch bitte
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