BundesratStenographisches Protokoll929. Sitzung, 929. Sitzung des Bundesrates am 15. Juli 2021 / Seite 148

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18.06.2913. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnis­gemeinschaften und das Islamgesetz 2015 geändert werden (850 d.B. und 925 d.B. sowie 10707/BR d.B.)

14. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz zur Bekämpfung von Terror geändert wer­den (Terror-Bekämpfungs-Gesetz – TeBG) (849 d.B. und 977 d.B. sowie 10687/BR d.B. und 10701/BR d.B.)

15. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (20. FSG-Novelle) (848 d.B. und 871 d.B. sowie 10730/BR d.B.)

16. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 und das Symbole-Gesetz geändert wer­den (854 d.B. und 872 d.B. sowie 10731/BR d.B.)


Präsident Dr. Peter Raggl: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 13 bis 16, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatterin zu Punkt 13 ist Frau Bundesrätin Dipl.-Ing. Andrea Holzner, Bericht­erstatter zu Punkt 14 – ich rufe Sie gleich alle auf – ist Herr Bundesrat Ing. Eduard Köck, Berichterstatterin zu Punkt 15 ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger und Berichterstatterin zu Punkt 16 ist Frau Bundesrätin Elisabeth Mattersberger. – Ich bitte in der genannten Reihenfolge um die Berichte. (Ruf bei der SPÖ: Alle raus!)


18.07.44

Berichterstatterin Dipl.-Ing. Andrea Holzner: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 7.7.2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften und das Islamgesetz 2015 geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Präsident Dr. Peter Raggl: Vielen Dank.


18.08.25

Berichterstatter Ing. Eduard Köck: Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz zur Bekämpfung von Terror geändert werden.

 


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