BundesratStenographisches Protokoll929. Sitzung, 929. Sitzung des Bundesrates am 15. Juli 2021 / Seite 167

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

„Die unterzeichneten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie bei BundesrätInnen der ÖVP.)

19.17


Präsident Dr. Peter Raggl: Der von den Bundesräten Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR eingebrachte Antrag zum Ver­hand­lungsgegenstand, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2021 betreffend ein Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2021 keinen Ein­spruch zu erheben, ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Zu Wort ist nun Herr Bundesrat Andreas Arthur Spanring gemeldet. Ich erteile dieses.


19.18.21

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Herr Vorsitzender! Frauen Ministerinnen! Kollegen im Bundesrat und sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Was wir da erleben, fällt in die Kategorie Spielchen, die die ÖVP gerne spielt. (Heiterkeit bei der FPÖ.)

Wenn eine EU-Richtlinie in die Politik der ÖVP passt, die ÖVP dadurch Vorteile hat, dann wird diese Richtlinie sofort und auf Punkt und Beistrich umgesetzt oder sogar übererfüllt. Das ist dann dieses berühmte Gold Plating. Wenn es der ÖVP nicht in den Kram passt, dann wird salopp ausgedrückt auf die Umsetzung gepfiffen und man macht höchstens das, was gerade so noch notwendig ist. Genau das, meine Damen und Herren, ist da der Fall.

Die EU-Richtlinie gibt vor, die Bundeswettbewerbsbehörde zu stärken  das Gegenteil passiert. Wettbewerb ist gut und wichtig, aber natürlich nur, wenn dieser fair abläuft, ohne Korruption. (Beifall bei der FPÖ.) Was macht die ÖVP? – Das Budget wird gekürzt, die Bundeswettbewerbsbehörde darf jährlich bei der ÖVP-Ministerin antanzen und einen Nachtrag im Budget erbetteln, und dann dürfen diese Budgetmittel nicht einmal frei verwendet werden. Ergo gibt es nicht einmal eine echte Autonomie dieser Behörde.

Danach hat die ÖVP versucht, die Wettbewerbsbehörde mittels einer Berichtspflicht der Behörde an die Wirtschaftsministerin an das Gängelband zu nehmen. Liebe ÖVP, da kann ich nur auf § 15 des Strafgesetzbuchs verweisen, sinngemäß steht dort drinnen: Auch der Versuch ist strafbar. – Nur weil es massiven Widerstand gegeben hat, also wirklich massiven Widerstand, hat man diese Berichtspflicht dann ein wenig entschärft, zumindest muss die Behörde jetzt nicht vorab informieren, wenn sie Hausdurch­suchun­gen vornimmt. Wir alle wissen ja, wie das mit der ÖVP und Hausdurchsuchungen ist, da ist es dann schon sehr gut (Zwischenruf des Bundesrates Schennach), wenn möglichst wenige im Vorfeld etwas wissen, sonst laufen die schwarzen Leitungen wieder heiß und Laptops werden in Kinderwägen Gassi geführt. (Beifall bei der FPÖ.)

Natürlich gilt aber, wie bei allen Verbrechern, auch in diesem Fall die Unschulds­ver­mutung. Die Wahrheit ist nur, meine Damen und Herren, dass diese abgeschwächte Berichtspflicht noch zu weit geht und zumindest einer politischen Einflussnahme Tür und Tor öffnet. Das konterkariert die Korruptionsbekämpfung und schützt allerhöchstens illegale Netzwerke, und das ist, wie es scheint, ganz im Sinne der ÖVP. Und die Grünen? – Ja, die nicken alles ab und winken das durch.

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite