BundesratStenographisches Protokoll936. Sitzung, 936. Sitzung des Bundesrates am 22. Dezember 2021 / Seite 84

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Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.04.3910. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 16. Dezember 2021 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz, das 2. COVID-19-Justiz-Be­gleitgesetz, das Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz, die Rechtsanwaltsord­nung, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das Zivilrechts-Mediations-Gesetz und das Zweite Bundesrechtsbereinigungsgesetz geändert werden (2094/A und 1259 d.B. sowie 10841/BR d.B.)

11. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 16. Dezember 2021 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Parteiengesetz 2012, das Presseförderungsgesetz 2004, das Publizistikförderungsgesetz 1984 und das ORF-Gesetz geändert werden (1260 d.B. sowie 10842/BR d.B.)


Präsident Dr. Peter Raggl: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 10 und 11, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatter zu den Punkten 10 und 11 ist Herr Bundesrat Otto Auer. – Ich bitte um die Berichte.


14.05.17

Berichterstatter Otto Auer: Herr Präsident! Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Dezem­ber 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz, das 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz, das Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwalts­anwärter, das Zivilrechts-Mediations-Gesetz und das Zweite Bundesrechtsbereinigungs­gesetz geändert werden.

Die Unterlagen liegen Ihnen schriftlich vor, ich komme daher zur Antragstellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe weiters den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Dezember 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012, das Presseförde­rungsgesetz 2004, das Publizistikförderungsgesetz 1984 und das ORF-Gesetz geändert werden.

Die Unterlagen dazu haben Sie ebenfalls schriftlich erhalten, ich komme daher zur An­tragstellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Präsident Dr. Peter Raggl: Vielen Dank für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Johannes Hübner. Ich erteile ihm dieses. – Bitte.


14.07.01

Bundesrat Dr. Johannes Hübner (FPÖ, Wien): Bei den beiden zusammengefassten Tagesordnungspunkten geht es im Kern um das Gleiche wie bei Tagesordnungspunkt 5. Dazu habe ich mich bereits ausführlich geäußert.

 


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