Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 43. Sitzung / Seite 79

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Warum sollen sich die Österreicher im eigenen Land anders verhalten, als sie sich auf ausländischen Autobahnen mit der ausländischen Jahresvignette verhalten? (Zwischenruf des Abg. Rosenstingl. – Abg. Dr. Ofner: Du hast schon lange nicht "Ignorant" gesagt! – Anhaltende Zwischenrufe bei den Freiheitlichen. – Präsident Dr. Brauneder gibt das Glockenzeichen.)

Ich habe den Abgeordneten Rosenstingl jetzt leider nicht verstanden. Wahrscheinlich hätte ich Anlaß, es noch einmal zu sagen, wenn ich ihn verstanden hätte.

Ich wiederhole noch einmal: Wir haben mit diesem Gesetz eine Wochenvignette geschaffen, die für zehn Tage gilt, die für einen Betrag von 70 S zu erwerben ist und die damit vor allem Tourismusnotwendigkeiten Rechnung trägt.

Wir haben weitere Erleichterungen – vor allem auch bei den Strafbestimmungen –, was jemandem, der das vielleicht übersehen hat, absolut entgegenkommt, indem nämlich Fristen hinsichtlich der Bezahlung mittels Erlagscheines innerhalb von drei Werktagen Rechnung getragen wird. Es gibt nun die Möglichkeit, daß auch die Exekutive Zahlungen, Maut und Zuschlag entgegennimmt; damit wird vor allem ausländischen Kraftfahrzeugbenützern, die ohne Maut betreten werden, eine Möglichkeit geboten, ohne Sicherheitsleistungen, ohne Beschlagnahme von irgendwelchen Gegenständen die Angelegenheit in Ordnung zu bringen.

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Herr Abgeordneter! Entschuldigen Sie, ich muß Sie dann alsbald unterbrechen.

Abgeordneter Dr. Walter Schwimmer (fortsetzend): Ich beende vorläufig meine Rede und bitte, mich dann wieder aufzurufen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Ofner: Und g’schwind noch einmal "Ignorant" sagen!)

15.30

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Danke schön.

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Ing. Monika Langthaler, Andreas Wabl und Genossen an die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Inanspruchnahme von Artikel 16 der Freisetzungsrichtlinie 90/220/EWG (1387/J)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Hohes Haus! Wir gelangen nun zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 1387/J. Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Ab Herbst 1996 werden erstmals ungekennzeichnete Lebensmittel in den Verkaufsregalen stehen, die zum Teil aus genmanipulierten US-Sojabohnen hergestellt wurden. In den USA werden seit heuer gentechnisch veränderte Sojabohnen mit konventionell gewonnenen vermischt. In den Verhandlungen mit der EU-Kommission wurde von dem multinationalen Konzern MONSANTO darauf hingewiesen, daß aufgrund der Vermischung in den USA eine Unterscheidung zwischen konventionell und gentechnisch erzeugten Sojabohnen nicht mehr möglich sei. Aus diesem Grund sei auch eine Kennzeichnung, wie etwa "gentechnisch verändertes Produkt", vor allem gegenüber den konventionell anbauenden Landwirten unfair, da ja diese auf den Einsatz der Gentechnik verzichtet haben. Die EU-Kommission hat daraufhin den Sojabohnenimporten – ohne Kennzeichnungsvorschriften – aus den USA ihre Erlaubnis erteilt. Somit werden erstmals im diesjährigen Herbst gentechnisch veränderte Sojaprodukte ungekennzeichnet auf den Markt kommen.

Die Lebensmittel, die davon am meisten betroffen sein werden, sind Pflanzenfette zum Braten und Backen, sowie in verarbeiteter Form als Margarine, Brotaufstriche, Kuchen, Süßwaren, Feinkostsaucen et cetera. In Österreich wurden 1994 rund 11 600 Tonnen Sojaöl importiert; dies


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