Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 21

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meiner Sicht wichtig, daß wir mit möglichst vielen Staaten Schubabkommen treffen, vor allem mit unseren Nachbarländern, und auch erreichen, daß diese Abkommen wirklich eingehalten werden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Nächste Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Kiss, bitte.

Abgeordneter Paul Kiss (ÖVP): Herr Bundesminister! Ich komme wieder auf die ursprüngliche Frage des Liberalen Forums zurück. Ein Vorwurf des Liberalen Forums geht in Richtung der Qualitätskontrolle. Es wird damit argumentiert, daß Juristen die einzigen seien, die Berufungsbescheide bearbeiten können, B-Beamte wären dazu eher nicht in der Lage.

Herr Bundesminister! Gibt es signifikante Unterschiede bei der Zahl der Aufhebung der Bescheide durch den Verwaltungsgerichtshof dahin gehend, ob es sich um Bescheide von Juristen oder von B-Beamten handelt?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Herr Abgeordneter! Wir haben in dieser Abteilung – ich hoffe, ich sage jetzt die richtige Zahl – 23 Referenten, die sich damit beschäftigen, davon sind 7 oder 8 Juristen, also Akademiker, und der Rest B-Beamte. Es ist so, daß es bei allen Fällen notwendig und wichtig ist, daß die Bescheide der B-Beamten auch überprüft und kontrolliert werden, und das geschieht, wie mir mitgeteilt worden ist, bis auf einige wenige Routinefälle in der Regel. Ich kann daher keinen Unterschied zwischen jenen Bescheiden, die ausschließlich von Juristen, und jenen, die ausschließlich von B-Beamten erstellt werden, erkennen, weil ich davon ausgehe, daß diese Bescheide im nachhinein noch einmal überprüft und kontrolliert werden.

Ich habe mir heraussuchen lassen, welche Entscheidungen der Verwaltungsgerichtshof im Jahre 1996 aufgehoben hat. Im Jahre 1996 hat der Verwaltungsgerichtshof insgesamt 1 672 Bescheide bearbeitet, davon wurden 790 Beschwerden aus unterschiedlichen formalen Gründen zurückgewiesen, 446 Bescheide des Innenministeriums wurden vom Verwaltungsgerichtshof behoben, und 436 Beschwerden wurden als unbegründet abgewiesen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Frau Abgeordnete Stoisits, bitte.

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Geschätzter Herr Bundesminister! Gerüchteweise haben wir gehört und gelesen, daß die Absicht besteht, jemanden als Vorsitzenden des Bundesasylsenates zu bestellen, der bisher in Asylangelegenheiten keine Erfahrung hat. Ich möchte Sie daher jetzt fragen und gleichzeitig bitten, ob Sie als der bisher Ressortzuständige für Asylangelegenheiten nicht Ihren Einfluß geltend machen könnten, ob Sie sich nicht kraft Ihres Amtes und Ihrer Möglichkeiten dafür einsetzen könnten, daß auf jeden Fall jemand, bei dem das Kriterium der Erfahrung und bisherigen Arbeit in diesem Bereich und vor allem der Unabhängigkeit gewahrt ist, bestellt wird, und daß die Bestellung nach diesen Kriterien erfolgt.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Geschätzte Frau Abgeordnete! Sie stellen mir jetzt eine Frage, die nicht in meiner Kompetenz liegt. Ich bin sehr froh darüber, daß sie nicht in meiner Kompetenz ist. Es war von mir im Zusammenhang mit dem Integrationspaket so gewollt, daß der Innenminister in der Frage der Bestellung des Bundesasylsenates keine Kompetenz hat. Ich halte es auch nicht für sinnvoll, nicht für notwendig und nicht für richtig, wenn sich der Bundesminister für Inneres in dieser Frage einmischt. Ich sage Ihnen, daß ich nicht einmal alle namentlich kenne, die sich für den Vorsitz des Bundesasylsenates beziehungsweise für die Stellvertretung beworben haben.

Ich gehe davon aus, daß das zuständige Bundeskanzleramt nach objektiven Kriterien vorgeht und diese Funktion mit dem bestmöglichen Mann oder der bestmöglichen Frau besetzen wird. Mir ist bewußt, daß das ein sehr wichtiger Senat ist und daß es verschiedener Qualitäten und Qualifikationen bedarf. Es bedarf nicht nur der von Ihnen angeführten Qualifikationen, sondern


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