Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 21

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Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer : Herr Abgeordneter! Sie wissen, daß wir derartige Modulationen, also die Staffelung von Förderungen in Abhängigkeit etwa von der flächenmäßigen Größe der Betriebe, in wichtigen Bereichen bereits haben.

Mit dem Umweltprogramm 1998 haben wir einen wesentlichen Schritt in diese Richtung getan. Die in Österreich gestaltete Modulation der Umweltförderungen ist von Brüssel anerkannt worden.

Im Rahmen der Agenda gibt es nun Ideen, wie beispielsweise – auch das ist eine Modulation – die flächenabhängige Staffelung von Förderungen, etwa der Marktordnungsprämien, umzusetzen. Das wird von Österreich unterstützt, und es zeigen sich auch immer mehr Staaten der Europäischen Union an dieser Diskussion interessiert.

Eine Obergrenze, insbesondere die nationale Definition, halten wir jedoch für nicht richtig. Warum? – Ein derartiges Prinzip steht mit dem Binnenmarktprinzip absolut nicht in Einklang, da dadurch unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen entstehen würden.

Hinsichtlich der Ökologisierung treten wir etwa im Wasserbereich für flächenmäßige Maßnahmen ein – Stichwort: Flächenbindung der Produktion – oder im Bereich der Tierfütterung dafür, daß möglichst naturnahe Methoden verwirklicht werden und alles andere verboten wird.

Die Problematik hinsichtlich der Frage von Ökokriterien bei den spezifischen Agrarförderungen habe ich schon in einer vorhergegangenen Antwort beleuchtet.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Zusatzfrage.

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Herr Bundesminister! In welchen Förderungsbereichen – ich meine dabei nicht den Bereich des ÖPULs – ist für Sie Modulation zur gerechteren Verteilung der Agrarförderung vorstellbar?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Es wird insbesondere über den Bereich der Marktordnungsprämien der Europäischen Union und hiebei vor allem über den Kulturpflanzenausgleich, also jenen Ausgleich, der mit der Reform 1992 bei den Ackerkulturen geschaffen wurde, diskutiert.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Zusatzfrage der freiheitlichen Fraktion, bitte.

Abgeordneter Franz Koller (Freiheitliche): Herr Minister! Betrachten Sie es als Ihren persönlichen Verhandlungserfolg, wenn Italien zur bereits geförderten Hartweizenfläche von 1,6 Millionen Hektar noch einmal 36 000 Hektar dazubekommt, während Österreichs geförderte Hartweizenfläche lediglich 7 000 Hektar beträgt und somit deutlich, nämlich um 3 000 Hektar, unter der tatsächlichen Anbaufläche vor dem EU-Beitritt liegt?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Ich gehe davon aus, daß Sie die unterschiedliche geographische Größe Österreichs und Italiens kennen.

Ich allerdings betrachte es als Verhandlungserfolg, wenn die Durum-Förderung für Österreich von 9 Millionen auf 33 Millionen aufgestockt wird, gebe Ihnen aber darin recht, daß wir es noch als Ziel vor uns haben, auf die angestrebten 10 000 Hektar zu kommen. (Beifall bei der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Horngacher, bitte. (Abg. Mag. Schweitzer: Sehr überheblich! – Bundesminister Mag. Molterer: Das ist nur die Wahrheit!)


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