Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 159

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Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht um die langfristige Absicherung der gesetzlichen Pensionsversicherung. Diese ist nur dann möglich, wenn sich Unternehmer an gesetzliche Bestimmungen halten, wenn arbeits- und sozialrechtliche Standards eingehalten werden. Dies ist derzeit nicht immer der Fall. Daher gilt mein Appell der Wirtschaft: Dem Staat sein Geld, aber dem Arbeitnehmer seine Rechte! (Beifall bei der SPÖ.)

19.25

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zum Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Aumayr. – Bitte, Frau Abgeordnete.

19.25

Abgeordnete Anna Elisabeth Aumayr (Freiheitliche): Frau Ministerin! Herr Präsident! Diese Pensionsreform, diese von Rot und Schwarz so hochgelobte, vielgepriesene Pensionsreform ist offensichtlich doch nicht das, was Sie uns hier weismachen wollten. Wie sonst, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist es erklärbar, daß weder Frau Ministerin Hostasch noch Herr Minister Molterer noch die Klubobmänner – weder der Klubobmann der ÖVP noch der von der SPÖ – bereit sind, am Sonntag bei der Sendung "Zur Sache" mit Dr. Jörg Haider über diese Pensionsreform zu diskutieren? – Sie sind ja alle zu feig dazu! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Widerspruch bei der SPÖ.)

Sie loben hier die Pensionsreform, aber vor Publikum trauen Sie sich nicht, mit dem Oppositionspolitiker Dr. Jörg Haider darüber zu diskutieren! Das ist doch so feig! (Neuerlicher Beifall bei den Freiheitlichen. – Widerspruch bei SPÖ und ÖVP.)

Das ist doch die größte Blamage überhaupt. Sie lassen doch sonst keine Minute aus, um im Fernsehen präsent zu sein, aber in dieser Diskussion trauen Sie sich nicht einmal zu zweit, gegen Jörg Haider anzutreten! Damit ist die Sache erledigt. (Rufe bei der SPÖ: Wo ist er denn?! Er ist nicht da!)

Herr Kollege Dr. Rasinger! Sie haben einen ganz entscheidenden und für mich sehr beeindruckenden und berührenden Debattenbeitrag geliefert. Sie haben gesagt, Ihre Mutter – sie hatte fünf Kinder – hat ein Leben lang darunter gelitten, daß sie das Gefühl hatte, daß ihre Leistung, die Erziehung von fünf Kindern, von der Gesellschaft niemals anerkannt wurde. – Ist das richtig so? Gut.

Herr Kollege Rasinger! Sie haben weiters ausgeführt, daß Sie froh sind, daß durch diese Pensionsreform diese Ungerechtigkeit sozusagen aus der Welt geschafft worden ist. – Herr Dr. Rasinger! Ich kann Ihnen nur sagen: Eine Mutter, die heute fünf Kinder großzieht und aufgrund dieser Belastung niemals einen Beruf ausüben kann, diese Frau, diese Mutter von fünf Kindern ist nach dieser Pensionsreform genausowenig pensionsrechtlich abgesichert, wie es Ihre Mutter gewesen ist. Es hat sich nichts geändert, aber überhaupt nichts! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Und zum Herrn Kollegen Donabauer: Es ist bei der Bäuerinnenpension schon ein bißchen anders, als er gesagt hat. Man hat den Bäuerinnen 1992 eine Bäuerinnenpension sozusagen aufs Auge gedrückt und dann jenen Bäuerinnen, die über 45 Jahre alt waren, erklärt, sie können sich aussuchen, ob sie im alten System bleiben oder das neue in Anspruch nehmen wollen, wofür sie 120 Beitragsmonate – also zehn Jahre – brauchen, um einen Anspruch zu erwerben.

Viele Bäuerinnen entschieden sich aufgrund dieser Gesetzeslage für die neue Regelung, aber nach der Entscheidung dieser Bäuerinnen, nämlich drei Jahre später, ändern Sie einfach die gesetzlichen Spielregeln! Sie setzen einfach die Zahl der Antrittsmonate um 60 hinauf: statt 10 Jahren sind es nun 15 Jahre. Das ist unfair, Herr Donabauer! Denn diese Frauen, die damals zum Beispiel 50 waren und sich für die alte Regelung entschieden haben, müssen heute als Bäuerinnen bis zur Erreichung des 65. Lebensjahres arbeiten. Sie haben einfach nachträglich die Spielregeln geändert, Herr Donabauer, und Sie haben sie gesetzlich geändert.

Sie haben den Vertrauensgrundsatz nicht gewahrt, Herr Kollege Donabauer. Wo sind denn die wohlerworbenen Rechte der Bäuerinnen und der Bauern? – Sie haben immer nur Ihre eigenen


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