Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 114. Sitzung / Seite 4

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Antrag 739/A (E) der Abgeordneten Maria Schaffenrath und Genossen betreffend steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten;

Ausschuß für innere Angelegenheiten:

Antrag 727/A (E) der Abgeordneten Dr. Jörg Haider und Genossen betreffend Maßnahmen gegen den illegalen Waffenbesitz und -handel,

Antrag 735/A (E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Genossen betreffend Auflösung des Vereins "Dichterstein" in Offenhausen;

Unterrichtsausschuß:

Antrag 732/A der Abgeordneten Maria Schaffenrath und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulpflichtgesetz 1985 geändert wird;

Verfassungsausschuß:

Antrag 723/A (E) der Abgeordneten Andreas Wabl und Genossen betreffend Versagung des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Landesverteidigung,

Antrag 726/A (E) der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen betreffend Kostentragung für Verfahren zur nachträglichen Auflagenerteilung,

Antrag 733/A (E) der Abgeordneten Klara Motter und Genossen betreffend Vereinfachung des Rechtszugangs für den Bürger;

Verkehrsausschuß:

Antrag 728/A (E) der Abgeordneten Peter Rosenstingl und Genossen betreffend Alternative zum Semmering-Basistunnel,

Antrag 737/A (E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Genossen betreffend Forschungsprogramm über Auswirkungen von GSM-Emissionen,

Antrag 738/A (E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Genossen betreffend Novellierung des Telekommunikationsgesetzes;

Ausschuß für Wissenschaft und Forschung:

Antrag 731/A der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Fachhochschul-Studiengänge (FHStG) geändert wird.

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Absehen von der 24stündigen Aufliegefrist

Präsident Dr. Heinz Fischer: Um den Bericht 1109 der Beilagen des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 721/A der Abgeordneten Reitsamer, Dr. Feurstein betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird, in Verhandlung nehmen zu können, ist es nach den Bestimmungen des § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung notwendig, mit Zweidrittelmehrheit von der 24stündigen Aufliegefrist für diesen Ausschußbericht Abstand zu nehmen.

Ich stelle das nötige Quorum dafür fest und bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist nach § 44 der Geschäftsordnung zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.


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