Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 130. Sitzung / Seite 52

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Ich stelle abermals das verfassungsrechtlich gebotene Quorum der Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Zusatzantrag der Abgeordneten Dr. Petrovic und Genossen gemäß § 84 Abs. 2 der Geschäftsordnung, den vorliegenden Entwurf einer Volksabstimmung zu unterziehen.

Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

3. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1210 der Beilagen): Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften (1254 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen jetzt zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Eine mündliche Berichterstattung wurde nicht verlangt, sodaß wir die Debatte mit der Wortmeldung des Herrn Abgeordneten Mag. Stadler eröffnen. – Bitte, Herr Abgeordneter. – Mag. Stadler verzichtet auf die Wortmeldung, sodaß ich im Sinne des § 60 jetzt Herrn Abgeordneten Dr. Kier das Wort erteile.

12.02

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Die zur Verhandlung stehende Materie ist an und für sich in diesem Haus indirekt schon wiederholte Male diskutiert worden, und zwar im Zusammenhang mit dem dazu abgeschlossenen Ermächtigungsgesetz.

Ich meine, die Frage des Konsultationsmechanismus ist eine politisch ernst zu nehmende Frage. Man muß sich nur die Genesis dessen, was heute zur Beschlußfassung vorliegt, vergegenwärtigen, um zu begreifen, daß es nur mehr um einen Rest eines Versuches geht, der ursprünglich darauf abgestellt war, die Gewaltenteilung in diesem Lande sehr stark zu relativieren. Getragen war das Ganze letztlich, wenn man so will, vom falschen Selbstverständnis beziehungsweise vom Hochmut der Landeshauptleute, die der Meinung waren, daß sie, wenn sie politische Verträge schließen, auch gleich in wesentlichen Fragen die Budgethoheit des Parlaments beseitigen können.

Daß dieses Vorhaben gescheitert ist und daß heute eine Materie zur Abstimmung im Hause vorliegt, die diese bedenklichen und auch in politischer Hinsicht, im Hinblick auf die politische Kultur mehr als schwerwiegenden Fehler nicht mehr enthält, ist ein großer Fortschritt. Trotzdem wird die liberale Fraktion dieser Vorlage nicht die Zustimmung geben. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Ich möchte in diesem Zusammenhang nur noch auf einen Punkt besonders hinweisen, und das läßt sich sehr attraktiv mit der gestrigen Debatte zur Wirtschaftskammer und zur Arbeiterkammer verbinden: Sie haben im Ermächtigungsgesetz, das Sie benötigt haben, um das hier beschließen zu können, dem Städtebund und dem Gemeindebund eine besondere verfassungs-rechtliche Stellung eingeräumt; beide sind aber Vereine. Noch nicht einmal alle wesentlichen Städte und Gemeinden sind Mitglieder dieser Vereine; zum Beispiel gehört Wels diesen Vereinen nicht an. Offenbar sind Sie der Meinung, daß auch Vereine, bei denen keine gesetzliche Mitgliedschaft vorgesehen ist, für solche Funktionen in Frage kommen. Nur ausgerechnet bei Ihren "Lieblingskindern", bei den Kammern, beharren Sie darauf, daß eine zwangsweise Mitgliedschaft bestehen muß.

Denken Sie einmal darüber nach, wie schizophren so etwas ist, wenn Sie es im Rahmen des Konsultationsmechanismus für nicht notwendig halten! Oder wo liegt da der systematische Denkfehler?


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