Maßnahmen zur Verhinderung der engültigen Inbetriebnahme des AKW Temelin (38/E)

Entschließung

Entschließung des Nationalrates vom 19. Oktober 2000 betreffend Verhinderung der Inbetriebnahme des Atomkraftwerkes Temelin und Untersagung von Stromimporten aus Drittstaten, deren Anlagen nicht dem Stand der Technik entsprechen, im Sinne des Art. 2 § 13 Energieliberalisierungsgesetzes