Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 1. Sitzung / Seite 29

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4. Punkt

Wahl des Hauptausschusses

Präsident Dr. Heinz Fischer: 4. Punkt unserer Tagesordnung ist die Wahl des Hauptausschusses.

In § 30 Abs. 1 der Geschäftsordnung ist festgelegt, dass die Zahl der Mitglieder des Hauptausschusses durch Beschluss des Nationalrates festgesetzt wird.

Die Wahl der Mitglieder des Hauptausschusses erfolgt auf Grund von Wahllisten, wobei von jeder Wahlliste so viele Abgeordnete als gewählt gelten, wie es dem Verhältnis der Zahl von Abgeordneten entspricht, die die einzelnen Listen unterfertigt haben, im Vergleich zur Gesamtzahl der Mitglieder des Nationalrates. Für die Wahl ist sodann die Reihenfolge auf dem Wahlvorschlag entscheidend.

Für den Hauptausschuss wird vorgeschlagen, dass dieser aus 28 Mitgliedern bestehen möge.

Gibt es einen Einwand dagegen, die Zahl der Mitglieder des Hauptausschusses mit 28 festzusetzen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Ausgehend von 28 Mitgliedern entfallen nach § 30 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die einzelnen Klubs folgende Zahlen von Mitgliedern: auf den Klub der SPÖ zehn Mitglieder, auf den Klub der Freiheitlichen acht Mitglieder, auf den Klub der ÖVP ebenfalls acht Mitglieder, auf den Klub der Grünen zwei Mitglieder.

Alle Parlamentsfraktionen haben im Sinne der Geschäftsordnung die Listen für die Mitglieder des Hauptausschusses unterfertigt übermittelt. Auf Grund dieser Listen und auf Grund des vorstehend bekannt gegebenen Systems bedeutet dies, dass die folgenden Mitglieder des Nationalrates als Mitglieder des Hauptausschusses bestellt wurden:

vom Klub der SPÖ: Dr. Dieter Antoni, Sophie Bauer, Dr. Josef Cap, Dr. Heinz Fischer, Arnold Grabner, Dr. Alfred Gusenbauer, Dr. Peter Kostelka, DDr. Erwin Niederwieser, Annemarie Reitsamer und Peter Schieder;

vom Klub der Freiheitlichen: Mag. Herbert Haupt, Reinhard Gaugg, Hans Müller, Wolfgang Jung, Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Dr. Helene Partik-Pablé, Dr. Gerhard Kurzmann und Ing. Gerhard Fallent;

vom Klub der Österreichischen Volkspartei: Dr. Gerhart Bruckmann, Karl Donabauer, Dr. Gottfried Feurstein, Dr. Andreas Khol, Mag. Helmut Kukacka, Georg Schwarzenberger, Dr. Michael Spindelegger und Mag. Dr. Josef Trinkl;

vom Grünen Klub: MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Dr. Evelin Lichtenberger.

Mit dieser Mitteilung an das Plenum ist die Wahl der Mitglieder des Hauptausschusses vollzogen.

Damit ist der 4. Punkt der Tagesordnung erledigt.

5. Punkt

Wahl der vom Nationalrat zu entsendenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 Finanz-Verfassungsgesetz 1948

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der 5. Punkt der Tagesordnung betrifft die Wahl der vom Nationalrat zu entsendenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Ständigen gemeinsamen Aus


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