Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 43. Sitzung / Seite 79

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Herr Präsident! Der Herr Bundesminister für Justiz hat es am Beginn seiner Ausführungen für notwendig befunden, Dr. Gusenbauer nachhaltig zu beleidigen. Es ist unerträglich, darüber hinwegzugehen, und ich ersuche, das mit einem Ordnungsruf, und zwar unverzüglich, zu ahnden. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Das ist kein Geschäftsordnungsantrag! Keine Ahnung, der Kostelka! Das ist die Wahrheit!)

14.55

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Jetzt ist mir klar, worauf Sie hinauswollten. (Abg. Ing. Westenthaler: Kostelka ist als Klubobmann abgesetzt und kennt sich noch immer nicht aus!) Herr Klubobmann Kostelka! Sie wissen, dass es in den letzten Sitzungen Praxis war, auch bei Angelegenheiten und Äußerungen, die in früheren Tagungen durchaus als ordnungsrufwürdig angesehen worden sind, Ordnungsrufe nicht zu erteilen, und dass wir übereingekommen sind, in der Präsidiale Vorgangsweisen zu besprechen und darauf hinzuwirken, dass derartige Äußerungen nicht passieren. In diesem Sinne fasse ich als Präsident Ihre Anregung beziehungsweise Ihre Aufforderung auf und werde dieses Thema bei der nächsten Präsidiale mit einbringen. (Abg. Dr. Kostelka: Ich bitte um eine Entscheidung, Herr Präsident!)

Ich habe es gesagt: Ich handhabe die Vergabe von Ordnungsrufen nach der Praxis der letzten Sitzungen anders, als wir das in früheren Tagungen vorgenommen haben. Wenn wir zu einem System zurückkehren wollen, in dem ständig Ordnungsrufe erteilt werden, dann, glaube ich, ist das wert, in der nächsten Präsidiale besprochen zu werden, und daher werde ich dieses Thema in derselben einbringen.

Das ist alles, was dazu zu sagen ist. (Abg. Dr. Kostelka: Zur Geschäftsordnung!)

Zur Geschäftsordnung hat sich Herr Abgeordneter Khol gemeldet, und dann Herr Abgeordneter Kostelka. (Abg. Ing. Westenthaler: Jetzt wissen wir, warum ihr den Kostelka abgesetzt habt! Keine Ahnung!)

14.57

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich verweise auf § 103 GOG und die dazu figurierenden Anmerkungen. Verlangen auf Erteilung eines Rufs zur Sache beziehungsweise zur Ordnung sind demnach keine Geschäftsbehandlungsanträge im Sinne des § 59, und die Entscheidung über ein solches Verlangen obliegt ausschließlich dem Präsidenten. Ein Beschluss des Nationalrates darüber ist unzulässig. (Heiterkeit bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.57

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zur Geschäftsbehandlung: Herr Abgeordneter Kostelka. – Bitte.

14.57

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass mir gemäß § 103 Abs. 1 der Geschäftsordnung sehr wohl zusteht, einen solchen Ordnungsruf zu verlangen. (Rufe bei der ÖVP: Nein, nein!) Ich habe das auch tatsächlich getan. Und die Frage, die ich Ihnen stellen muss, Herr Präsident, ist Folgende: Wollen Sie tatsächlich nach Beratungen in der Präsidiale die Entscheidung über einen Ordnungsruf so lange hinauszögern, bis er nach der Geschäftsordnung nicht mehr erteilt werden kann? Ist das Ihre Absicht? (Abg. Ing. Westenthaler: Das kann er immer! Jetzt ist er wieder der begossene Pudel!)

14.58

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Herr Abgeordneter Kostelka! Ich gehe davon aus, dass Sie die Geschäftsordnung gut beherrschen, dass daher auch die Rechtslage für Sie nichts Neues ist und dass Sie auch keiner Extraaufklärung durch Herrn Abgeordneten Khol bedurft haben. Daher habe ich auch Ihre Antragstellung oder Ihr Ersuchen (Abg. Dr. Kostelka: Verlangen!) als das aufgefasst, was es ist, als Ihr Recht, eine derartige Anregung vorzunehmen. Ihnen ist genauso bekannt, dass es das Recht oder die Pflicht des Präsidenten ist, für die Ordnung in der Sitzung zu sorgen, und dass wir im Einvernehmen der Präsidenten, insbesondere zwischen dem Präsi


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