Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 137

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Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 407 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Böhacker, Dr. Stummvoll und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel I Ziffer 10 bezieht.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, kommen wir sogleich zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 407 der Beilagen in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Böhacker, Dr. Stummvoll und Genossen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

5. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 321/A der Abgeordneten Hermann Reindl, Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über dienstrechtliche Sonderregelungen für ausgegliederten Einrichtungen zugewiesene Beamte, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 95/2000, geändert wird (408 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zu Punkt 5 der Tagesordnung.

Auf die mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Öllinger. Die Redezeit ist wunschgemäß auf 5 Minuten eingestellt. – Bitte, Herr Abgeordneter.

17.32

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde es kurz machen: Wir hatten vor einem Dreivierteljahr oder einem halben Jahr eine Debatte über vorzeitige Alterspensionen. In dieser Debatte wurde festgestellt, dass viele Firmen die Regelungen über vorzeitige Alterspensionierungen, vor allem im Banken- und Versicherungsbereich, dazu missbraucht haben, Personen mit einem "golden handshake" und Übergangsregelungen vorzeitig in den Ruhestand abzuschieben. Wir hatten eine Debatte, in der in einem anderen Zusammenhang den Eisenbahnern von Seiten der Regierungsparteien vorgeworfen wurde, dass sie ungerechtfertigte Privilegien genießen.

Heute, meine Damen und Herren, haben wir dieses Gesetz vorliegen; das deswegen, weil der Bund in vielen Fällen ohne jegliche Kostenschätzung, ohne jegliche Perspektive Ausgliederungen vornimmt und jetzt sagt: In unserem Bereich ist es okay, wenn wir die Leute mit einem "golden handshake" vorzeitig in die Alterspension abschieben!

Meine Damen und Herren! Folgendes sei Ihnen gesagt: Sie waren es, die in den vergangenen Monaten einzelne Berufsgruppen wegen angeblicher Privilegien vorgeführt haben, Sie waren es, die in den vergangenen Monaten gesagt haben, dass sich die Leute in die vorzeitige Alterspension schleichen, und Sie sind es jetzt, die dann, wenn es um Ihren, um unseren Regelungsbereich, den öffentlichen Dienst, öffentliche Dienststellen, geht, sagen: In diesem Bereich darf das stattfinden, da stellt das kein Problem dar.


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