Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 162

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Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 472 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls die Mehrheit und damit angenommen.

7. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 350/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Ing. Peter Westenthaler, Dr. Andreas Khol, Mag. Terezija Stoisits und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus geändert wird (475 der Beilagen)

8. Punkt

Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Einrichtung eines Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus und über Restitutionsmaßnahmen (Entschädigungsfondsgesetz) sowie zur Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes und des Opferfürsorgegesetzes (476 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zu den Punkten 7 und 8 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Gusenbauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte. (Abg. Schieder: Herr Präsident! Jetzt wurde der Antrag verteilt, über den Sie abgestimmt haben!)

18.59

Abgeordneter Dr. Alfred Gusenbauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist ein wichtiger Moment für das österreichische Parlament, dass wir diese Gesetzesvorlagen heute diskutieren und gemeinsam beschließen werden. Es ist genauso selbstverständlich, dass wir das tun, wie ich es auch für selbstverständlich erachte, dass auch die parlamentarische Opposition die Leistung würdigt, dass dieses Abkommen und die dazugehörigen Gesetze zustande gekommen sind. (Allgemeiner Beifall.)

Ich möchte betonen, dass ich es begrüße, wenn wir in dieser Frage zu einem gesamtösterreichischen Konsens gelangen, weil das eine außerordentlich wichtige Frage für uns darstellt. Ich möchte in diesem Zusammenhang allen an den Verhandlungen Beteiligten meinen ausdrücklichen Dank aussprechen, in erster Linie Herrn Botschafter Dr. Sucharipa und Herrn Gesandten Dr. Winkler, die sich hiebei Verdienste erworben haben. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesen Gesetzen wird die Geschichte der Aufarbeitung unserer Vergangenheit, der österreichischen Vergangenheit, weiter fortgesetzt. Es ist ganz wesentlich, dass wir anlässlich der Beschlussfassung dieser Gesetze auch unsere historische Mitverantwortung an einem der finstersten Kapitel der Menschheitsgeschichte einbekennen. Wiewohl Österreichs Staatlichkeit durch den "Anschluß" aufgelöst wurde und sich nicht wenige Österreicher dem NS-Unrechtsregime unter Einsatz ihres Lebens entgegenstemmten, fanden sich auch viele, die sich am Raub, Terror und an den Vernichtungsfeldzügen der Nazis als willige Vollstrecker beteiligten, die als bösartige Profiteure dabei waren oder auch nur als Mitläufer. (Präsident Dr. Fasslabend übernimmt den Vorsitz.)

Österreich – das ist wohl wahr – war völkerrechtlich ein Opfer des NS-Imperialismus, aber nicht alle Österreicher empfanden das so, und es war auch nach 1945 ein weiter, schmerzhafter und schwieriger Weg zu diesen differenzierten Einsichten, die im Übrigen erstmals von einem


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