Antrag 8/A der Abgeordneten
Dr. Alfred Gusenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zur
Verankerung des Sozialstaats geändert wird,
Antrag 9/A der Abgeordneten
Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über
den Schutz von Tieren (Tierschutzgesetz – TSchG),
Antrag 11/A der Abgeordneten
Mag. Barbara Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979, das Väter-Karenzgesetz
und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden,
Antrag 13/A der Abgeordneten
Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Strafgesetzbuch, BGBl. Nr. 60/1974 in der Fassung
BGBl. I Nr. 134/2002 geändert wird,
Antrag 17/A der Abgeordneten
Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
das Bundes-Verfassungsgesetz sowie das Bundesgesetz über die Wahl des
Nationalrates (Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO) geändert werden,
Antrag 18/A der Abgeordneten Karl
Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird,
Antrag 21/A der Abgeordneten
Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz
zur Rehabilitierung der Opfer der NS-Militärjustiz,
Antrag 23/A (E) der
Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend
begleitende Maßnahmen nach der Aufhebung von § 209 StGB,
Antrag 24/A (E) der Abgeordneten
Dr. Evelin Lichtenberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend
innerstaatliche Maßnahmen zur Eindämmung des Transit- und Langstrecken-Straßengüterverkehrs,
Antrag 25/A (E) der
Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend die
Einführung einer Devisentransaktionssteuer („Tobin-Tax“),
Antrag 26/A (E) der
Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Universitätsgesetz 2002,
Antrag 27/A (E) der
Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen betreffend
den Beschluss eines österreichischen Antidiskriminierungsgesetzes.
Die Zuweisung der obgenannten
Verhandlungsgegenstände kann erst nach erfolgter Wahl der Fachausschüsse
vorgenommen werden.
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Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist
Präsident Dr. Andreas Khol: Um Punkt 1 der Tagesordnung dieser Sitzung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen des Ausschussberichtes abzusehen.
Dabei handelt es sich um den Bericht des Hauptausschusses betreffend die Wahl der Vorsitzenden der Beschwerdekommission in militärischen Angelegenheiten beim Bundesministerium für Landesverteidigung für die neue, am 1. Jänner 2003 beginnende – sechsjährige – Funktionsperiode, 1 der Beilagen.
Ich
bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für
diesen Ausschussbericht ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes
Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.