eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 5 Minuten, in weiterer Folge eine Wortmeldung eines Regierungsmitglieds und schließlich je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 5 Minuten, wobei beiden Regierungsmitgliedern insgesamt eine Redezeit von 20 Minuten zusteht.
Vor Beginn der letzten Runde wird die allenfalls verbleibende Redezeit vom Vorsitz führenden Präsidenten auf die Fraktionen in der Weise verteilt, dass noch alle Fraktionen gleichmäßig zu Wort kommen.
Weiters besteht Einvernehmen, dass tatsächliche Berichtigungen erst nach 13 Uhr aufgerufen werden.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Redezeitvorschlag.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Vorschlag der Präsidialkonferenz zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gehen daher so vor.
1. Punkt
Bericht
des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage
(643 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Grenzkontrollgesetz,
das Bundesgesetz über die Führung der Bundesgendarmerie im Bereich der Länder
und die Verfügung über die Wachkörper der Bundespolizei und der
Bundesgendarmerie und das Beamten-Dienstrechtsgesetz geändert werden
(SPG-Novelle 2005) (723 d.B.)
2. Punkt
Bericht
und Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Entwurf eines
Bundesverfassungsgesetzes, mit dem die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit von
Rechtsschutzbeauftragten verankert wird (724 d.B.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Ich eröffne nun die Debatte.
Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Cap. Seine Redezeit beträgt, wie ich soeben mitgeteilt habe, 10 Minuten. – Bitte, Herr Kollege.
11.10
Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Wir haben heute in Form einer Regierungsvorlage das Sicherheitspolizeigesetz zu diskutieren. Wenn wir uns die Sicherheitsbilanz, die eigentlich eine Unsicherheitsbilanz des amtierenden Innenministers ist, ansehen, dann müssen wir sagen: Das ist eigentlich ein Desaster! Das müssen wir vor allem dann feststellen, wenn wir es in Vergleich setzen zu der Sicherheitsbilanz von vor 1999. Damals lag die Kriminalitätsrate immerhin unter 500 000, während sie sich jetzt der 700 000-Marke nähert. Die Aufklärungsquote ist gesunken. Diese betrug 1999, als es noch einen sozialdemokratischen Innenminister gegeben hat, über 50 Prozent. Jetzt bewegt sie sich hurtig auf 37 Prozent zu.
Wenn man dann Ihre Versuche sieht, die Statistik zu schönen, dann glaubt man, dass sich Ihre Statistikabteilung in einem Kosmetiksalon befindet, denn die Wahrheit sieht in Wirklichkeit anders aus. Viele derjenigen, die jetzt vor dem Fernsehapparat sitzen und