Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 93. Sitzung / Seite 50

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Petition Nr. 52 betreffend „Für die Erhaltung des Postamtes 3213 Frankenfels“, über­reicht vom Abgeordneten Anton Heinzl.

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Außenpolitischer Ausschuss:

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Belarus über Informationsaustausch auf dem Gebiete der nuklearen Sicher­heit und des Strahlenschutzes samt Anlage (796 d.B.),

Antrag 496/A (E) der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend Lage in Sudan/Darfur,

Antrag 499/A (E) der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Mag. Walter Posch, Kollegin­nen und Kollegen betreffend einer österreichischen Initiative für das Verbot von Streu­bomben und Streumunition;

Justizausschuss:

Antrag 498/A (E) der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Mag. Terezija Stoisits, Kol­leginnen und Kollegen betreffend die mögliche Benachteiligung von ohne PartnerInnen lebende Frauen und lesbischen Partnerinnenschaften im Fortpflanzungsmedizingesetz;

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Justizausschuss:

Bericht des Bundeskanzlers über das Ausmaß und die Verwendung des Aufkommens nach Art. II Abs. 6 der UrhG-Nov. 1986 im Geschäftsjahr 2003 (III-118 d.B.);

Wirtschaftsausschuss:

Bericht des Bundesministers für Finanzen und des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit betreffend die Förderung von Klein- und Mittelbetrieben aufgrund der Entschlie­ßung des Nationalrates vom 10. Juli 2002, E 151-NR/XXI. GP (III-119 d.B.);

Ausschuss für Wissenschaft und Forschung:

Vierter Bericht der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Umset­zung des Akademien-Studiengesetzes; Arbeitsjahr 2003 (III-113 d.B.).

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Erklärung des Bundeskanzlers gemäß § 19 Abs. 2 GOG

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zur Erklärung des Bundeskanz­lers gemäß § 19 Abs. 2 der Geschäftsordnung samt Debatte.

In der Präsidialkonferenz wurde Einvernehmen über folgende Redeordnung für diese Debatte erzielt: Der Herr Bundeskanzler wird eine Erklärung von 10 Minuten abgeben. Anschließend folgt je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 7 Minuten, sodann eine Wortmeldung eines Regierungsmitgliedes mit 5 Minuten, eine weitere Wortmeldung je Fraktion mit je 5 Minuten, eine Wortmeldung eines weiteren Regierungsmitglieds mit 5 Minuten, ferner eine Schlussrunde pro Fraktion mit je 4 Minuten. Das sind insgesamt 84 Minuten.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

 


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