Präsident Dr. Andreas Khol: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat
folgenden Wortlaut:
A.
Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1.
Schriftliche Anfrage: 2825/J.
2.
Anfragebeantwortungen: 2577/AB bis 2607/AB.
3.
Regierungsvorlagen:
Bundesgesetz, mit dem das
Einkommensteuergesetz 1988, das EG-Amtshilfegesetz, das
EU-Quellensteuergesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2005
und das Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981 geändert werden
(848 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Betriebliche
Mitarbeitervorsorgegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das
Landarbeitsgesetz 1984, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das
Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden (853 d.B.).
B.
Zuweisungen in dieser Sitzung:
a) zur Vorberatung:
Familienausschuss:
Antrag 575/A der Abgeordneten Mag. Andrea
Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein
Vaterschutzmonat geschaffen wird (Änderung des Väter-Karenzgesetzes und des
Kinderbetreuungsgeldgesetzes);
Gesundheitsausschuss:
Antrag 573/A (E) der Abgeordneten
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend
Herkunftsbezeichnung: Herstellungsland auf allen Lebensmitteln sichtbar machen;
Ausschuss für Land- und
Forstwirtschaft:
Antrag 574/A (E) der Abgeordneten
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Herkunftsbezeichnung:
Herstellungsland auf allen Lebensmitteln sichtbar machen;
Rechnungshofausschuss:
Wahrnehmungsbericht
des Rechnungshofes, Reihe Bund 2005/2 (III-139 d.B.);
Verfassungsausschuss:
Vertrag über
eine Verfassung für Europa samt Protokolle, Anhänge und Schlussakte
(851 d.B.);
Verkehrsausschuss:
Antrag
576/A (E) der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Ablegung der Führerscheinprüfung von gehörlosen Menschen in ÖGS
(Österreichische Gebärdensprache);
b)
zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der
endgültigen Entscheidung des Ausschusses):