gleichsgesetz 2005
und das Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981 geändert werden
(848 d.B.);
Wirtschaftsausschuss:
Bundesgesetz,
mit dem das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz, das Allgemeine
Sozialversicherungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz
und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden (853 d.B.);
Ausschuss für Wissenschaft und Forschung:
Antrag
578/A (E) der Abgeordneten Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen betreffend
100 Mio. Euro Forschungsoffensive.
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Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 2383/AB
Präsident Dr. Andreas Khol: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 2383/AB der Anfrage 2416/J der Abgeordneten Parnigoni, Kolleginnen und Kollegen betreffend tatsächliche Personalstände in der Exekutive, Stand 1. Dezember 2004, durch die Frau Bundesministerin für Inneres abzuhalten.
Diese kurze Debatte findet gemäß § 57a Abs. 4 der Geschäftsordnung nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr statt.
Bericht des Budgetausschusses über
die Regierungsvorlage (830 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des
Bundesvoranschlages für das Jahr 2006 (Bundesfinanzgesetz 2006 –
BFG 2006) samt Anlagen (840 d.B.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gehen in die Tagesordnung ein. Gegenstand ist der Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (830 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz 2006 samt Anlagen (840 der Beilagen).
Redezeitbeschränkung
Präsident Dr. Andreas Khol: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß ist eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vorgeschlagen, woraus sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP und SPÖ je 158 Minuten, Freiheitliche 108 Minuten sowie Grüne 117 Minuten.
Die Redezeit des für die jeweilige Beratungsgruppe zuständigen Regierungsmitgliedes, die 20 Minuten überschreitet, beziehungsweise die Redezeit des für die jeweilige Beratungsgruppe zuständigen Staatssekretärs, die 10 Minuten überschreitet, wird auf die Redezeit der entsprechenden Regierungsfraktion angerechnet.
Die Redezeit ressortfremder Regierungsmitglieder beziehungsweise Staatssekretäre wird jedenfalls auf die Redezeit der entsprechenden Regierungsfraktion angerechnet.
Über diese Redeordnung entscheidet das Hohe Haus.
Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Dieses Zeichen erfolgt einstimmig. Auch der zu seinem Platz laufende Abgeordnete Schultes stimmt zu. Wir werden daher so vorgehen.