Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 195

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19.08.048. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1265 d.B.): Bundesverfassungsgesetz über den Abschluss des Vertrages über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (1278 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Dr. Spindelegger. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


19.08.28

Abgeordneter Dr. Michael Spindelegger (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Auf Grund der vorgeschrittenen Zeit werde ich meinen Debattenbeitrag kurz halten. Ich möchte drei kurze Bemerkungen zu diesem Tagesordnungspunkt machen.

Erste Bemerkung: Das, was wir jetzt beschließen, steht in einer Tradition der so ge­nannten Ermächtigungsgesetze, die wir bei jedem europäischen Vertrag beschlossen haben. Ich möchte an dieser Stelle anregen, dass wir uns einmal darüber unterhalten sollten, ob dieses zweistufige Verfahren wirklich noch zeitgemäß ist oder ob wir das nicht auf eine einzige Stufe reduzieren sollten. Dazu sind ja auch Gespräche im Gang. Die letzte Präsidialsitzung hat dazu schon einen Vorstoß gemacht.

Ich hielte es für sinnvoll, dass wir uns künftig inhaltlich zwar nur einmal, aber dafür gründlich über einen Beitrittsvertrag oder vielleicht, wie das wahrscheinlich in nächster Zeit der Fall sein wird, über einen Teil des europäischen Verfassungsvertrages hier unterhalten und dieses zweistufige Verfahren – Ermächtigungsgesetz und dann Ratifikation – zukünftig der Vergangenheit angehören lassen.

Zweite Bemerkung, meine Damen und Herren, zum Inhalt selbst. Es geht ja um die Vorbereitung des Beitrittsvertrages von Bulgarien und Rumänien. Dabei gibt es natürlich eine Diskussion über die Finalität Europas, wobei sich die Frage stellt: Wo endet Europa? Brauchen wir jetzt überhaupt eine Erweiterung? Sollte nicht besser einmal eine Vertiefung unter den zehn neuen Mitgliedern mit den 15 alten Mitgliedern stattfinden?

Das ist legitim und richtig. Ich hielte es aber für äußerst unfair und ungerecht, wenn man diese Gedanken jetzt am Beispiel von Bulgarien und Rumänien zur Anwendung bringen würde, denn diese beide Staaten haben mit den zehn beigetretenen im Jahr 2004 gemeinsam verhandelt. Wir sind zu einem Ergebnis gekommen, und es wurde auch eine klare Zeitleiste für die beiden Staaten genannt. Zum anderen glaube ich auch, dass unzweifelhaft feststeht, dass Bulgarien und Rumänien zu Europa gehören, geografisch und mentalitätsmäßig, und wir daher diese beiden Staaten nicht das fühlen lassen sollten, was an Europaskepsis insgesamt vorhanden ist.

Ich bin daher dafür, dass wir diesen Beitrittsvertrag auch bald ratifizieren. Ich halte das für notwendig, um ein richtiges Signal an die beiden Staaten zu senden. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scheibner.)

Geschätzte Damen und Herren, eine dritte Bemerkung: Was den Zeitpunkt der Ratifi­kation anlangt, wissen wir, dass im Mai ein Fortschrittsbericht seitens der Kommission vorliegen wird. Ich glaube daher, dass uns wir im Einvernehmen aller Fraktionen den richtigen Zeitpunkt auch für eine Plenardebatte überlegen sollten. Ich glaube, da


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