22.03
Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Auch wenn es manche Rückwärtsgewandte in diesem Haus nicht glauben wollen, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gehen wir Gott sei Dank noch ein Stück weiter auf dem Weg zur völligen Gleichstellung – und nicht zur Gleichheit – von Männern und Frauen. Seit dem Jahr 1979, in dem das Gleichbehandlungsgesetz, das die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt geregelt hat, in Kraft getreten ist, hat sich Gott sei Dank vieles zum Besseren geändert.
Das Antidiskriminierungsgesetz im Jahr 2004 war auch so ein Meilenstein, durch den das Gesetz auch um die Diskriminierungsgründe ethnische Zugehörigkeit, Religion, Alter, Weltanschauung oder sexuelle Orientierung ausgeweitet wurde.
Zwei Bereiche – um jetzt auch inhaltlich etwas dazu zu sagen – in der jetzigen Novellierung halte ich für besonders wichtig und auch für sehr praxisnah. Da ist zum einen die Anhebung des Mindestschadenersatzanspruches von 400 € auf 720 €, der dann zum Tragen kommt, wenn es zu einer Belästigung am Arbeitsplatz kommt, zu einer Belästigung, die entweder nur so empfunden wird oder die auch als Belästigung gedacht ist. Ein solches Verhalten, das die Würde einer anderen Person verletzt, kann künftig einen Schadenersatzanspruch von 720 € begründen.
Sehr positiv ist auch die Intention des Gesetzes im Bereich der sexuellen Belästigung, da es sich nicht nur gegen die Belästiger wendet, sondern auch gegen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmerinnen nicht gegen sexuelle Belästigung durch Kolleginnen und Kollegen oder Kundinnen und Kunden schützen. Daher sollte es zukünftig auch dort öfter Hinschauen statt Wegschauen heißen.
Trotz allem – und da werden nicht alle zustimmen –, trotz aller erreichten Verbesserungen ist die Gleichstellung der Geschlechter in einigen Bereichen noch verbesserungsfähig. Gleichstellung muss nämlich auch in den Köpfen stattfinden, und dass das in sehr vielen Köpfen noch nicht der Fall ist, das haben wir heute gesehen.
Gleichstellung ist ein Grundrecht und ist auch eine Voraussetzung zur Erreichung von mehr Wachstum und Wohlstand. Verschiedenste Maßnahmen zur Frauenförderung haben hier schon deutliche Fortschritte gebracht, und ich bin sicher, dass unsere Staatssekretärin Christine Marek weiter an der positiven Umsetzung arbeiten wird. Dafür meinen herzlichsten Dank! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
22.05
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Zweytick zu Wort. Gewünschte Redezeit: 1 Minute. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Öllinger – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Zweytick –: Das wird knapp!)
22.05
Abgeordneter Johannes Zweytick (ÖVP): Das wird sehr knapp! – Frau Präsident! Frau Bundesminister! Sehr geschätzte Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Das Schöne an dem heutigen Abend ist eigentlich, dass das vorliegende Gesetz eine Fülle von Verbesserungen bringt. Es werden damit weitere Ungerechtigkeiten beseitigt und abgeschafft, und das ist ein großer Erfolg des Gleichbehandlungsausschusses, der dem so oft zitierten schwachen Geschlecht in der Gesellschaft mehr Schutz und Hilfe bietet. Sogar hier im Hohen Haus erkennen so manche immer noch nicht die Realität. Das ist auch ein repräsentativer Teil, eigentlich ein Spiegelbild der Gesellschaft, in der auch viele Verstöße begehen und uns zwingen, hier entsprechende Gesetzesvorlagen, Veränderungen, Verbesserungen zu beschließen – wenn es nicht so wäre, dann bräuchten wir es nicht zu tun. Dieses Spiegelbild hat sich auch heute wie-
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