"Gemeinsamer Obsorge im Lichte der Kündigung gemäß § 30 Abs 2 Z 6 MRG (Nichtbenützung der Wohnung)" (9276/AB)

Anfragebeantwortung

Anfragebeantwortung durch die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek zu der schriftlichen Anfrage (9449/J) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend "Gemeinsamer Obsorge im Lichte der Kündigung gemäß § 30 Abs 2 Z 6 MRG (Nichtbenützung der Wohnung)"

Beantwortet durch

Gabriele Heinisch-Hosek (S)

Büro der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst

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