Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 993

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Voranschlagsansätzen und die (saldoneutrale) Umschichtung der notwendigen Bud­getmittel erforderlich.

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Jakob Auer, Jan Krainer und Kollegen zur Regierungsvorlage betref­fend das Bundesfinanzgesetz 2010 samt Anlagen (112 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage ist der nachfolgende Voranschlagsansatz wie folgt zu ändern:

                                           abzuändern

VA-Ansatz       Aufgaben-        Bezeichnung   von       um        auf

              bereich                            Millionen Euro

1/14704             11         Besondere Sportförderung; Förderungen (Gesetzl. Verpflichtun­gen)          67,900 + 16,500              84,400

                                                                        

2. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in der An­lage I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berück­sichtigen.

Begründung:

Der Bund stellt gemäß § 20 des Glücksspielgesetzes für Zwecke der besonderen Sportförderung nach den §§ 9 bis 11 des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2005 jährlich einen Betrag in der Höhe von 3 vH der Umsatzerlöse der Österreichischen Lotterien zur Verfügung. Mit dieser Erhöhung wird nur für den Fall vorgesorgt, dass die Umsatzerlöse der Österreichischen Lotterien auf Grund der Entwicklung im Bereich der elektronischen Wettspiele auch im Jahr 2010 überproportional ansteigen. Diese zusätzlichen Budgetmittel dürfen nur nach Maßgabe der Umsatzentwicklung der Österreichischen Lotterien in Anspruch genommen werden und bleiben daher so lange gebunden, bis die tatsächlichen Umsatzerlöse feststehen.

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Jakob Auer, Jan Krainer und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz 2010 samt Anlagen (112 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage ist der nachfolgende Voranschlagsansatz wie folgt zu ändern:

                                           abzuändern

 


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