Voranschlagsansätzen und die (saldoneutrale) Umschichtung der notwendigen Budgetmittel erforderlich.
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Abänderungsantrag
der Abgeordneten Jakob Auer, Jan Krainer und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz 2010 samt Anlagen (112 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:
1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage ist der nachfolgende Voranschlagsansatz wie folgt zu ändern:
abzuändern
VA-Ansatz Aufgaben- Bezeichnung von um auf
bereich Millionen Euro
1/14704 11 Besondere Sportförderung; Förderungen (Gesetzl. Verpflichtungen) 67,900 + 16,500 84,400
2. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in der Anlage I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.
Begründung:
Der Bund stellt gemäß § 20 des Glücksspielgesetzes für Zwecke der besonderen Sportförderung nach den §§ 9 bis 11 des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2005 jährlich einen Betrag in der Höhe von 3 vH der Umsatzerlöse der Österreichischen Lotterien zur Verfügung. Mit dieser Erhöhung wird nur für den Fall vorgesorgt, dass die Umsatzerlöse der Österreichischen Lotterien auf Grund der Entwicklung im Bereich der elektronischen Wettspiele auch im Jahr 2010 überproportional ansteigen. Diese zusätzlichen Budgetmittel dürfen nur nach Maßgabe der Umsatzentwicklung der Österreichischen Lotterien in Anspruch genommen werden und bleiben daher so lange gebunden, bis die tatsächlichen Umsatzerlöse feststehen.
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Abänderungsantrag
der Abgeordneten Jakob Auer, Jan Krainer und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz 2010 samt Anlagen (112 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:
1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage ist der nachfolgende Voranschlagsansatz wie folgt zu ändern:
abzuändern
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