VA-Ansatz Aufgaben- Bezeichnung von um auf
bereich Millionen Euro
1/15008 43 Aufwendungen 172,581 + 6,020 178,601
2. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in der Anlage I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.
Begründung:
Durch die Änderung des KommAustria-Gesetzes im Budgetbegleitgesetz 2009 sind folgende budgetäre Umbuchungen erforderlich:
Neuaufteilung der Mittelzuweisung an Digitalisierungsfonds (§ 9a) und an Fernsehfilmförderungsfonds (§ 9 f und 17a);
Neuschaffung folgender Fonds: Förderung des nichtkommerziellen Rundfunks (§ 9 i), Förderung des privaten Rundfunks (§ 9 j), Förderung der Selbstkontrolle bei der kommerziellen Kommunikation (§ 9 m)
Durch die Änderung des Pressegesetzes 2004 im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2009 soll die Selbstkontrolle der österreichischen Presse gemäß § 12a gefördert werden.
*****
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Jan Krainer, Jakob Auer und Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz 2010 samt Anlagen (112 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:
1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden Voranschlagsansätze wie folgt zu ändern:
abzuändern
VA-Ansatz Aufgaben- Bezeichnung von um auf
bereich Millionen Euro
1/30000 43 Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur: Zentralleitung; Personalausgaben 41,984 + 0,015 41,999
1/30018 11 Zahlungen im Zusammenhang mit dem Bundesimmobiliengesetz; Aufwendungen 452,317 - 154,934 297,383
1/30410 11 Bundesschullandheime und Schulsportveranstaltungen; Personalausgaben 2,199 + 0,001 2,200
1/30600 11 Schulaufsichtsbehörden; Personalausgaben 78,857 + 0,016 78,873
1/30700 11 Allgemein bildende höhere Schulen; Personalausgaben 1.230,755 + 32,269 1.263,024
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