Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:
1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden Voranschlagsansätze wie folgt zu ändern:
abzuändern
VA-Ansatz Aufgaben- Bezeichnung von um auf
bereich Millionen Euro
1/10000 43 Bundeskanzleramt; Zentralleitung; Personalausgaben 41,426 - 0,205 41,221
1/10003 43 Bundeskanzleramt; Zentralleitung; Anlagen 0,851 - 0,050 0,801
1/10007 Bundeskanzleramt; Zentralleitung; Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen) 25,363 - 0,257 25,106
1/10008 Bundeskanzleramt; Zentralleitung; Aufwendungen 36,598 - 1,724 34,874
1/10140 43 Verwaltungsakademie; Personalausgaben - + 0,205 0,205
1/10143 43 Verwaltungsakademie; Anlagen - + 0,050 0,050
1/10147 43 Verwaltungsakademie; Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen) - + 0,007 0,007
1/10148 43 Verwaltungsakademie; Aufwendungen - + 1,724 1,724
2/10004 Bundeskanzleramt; Zentralleitung; Erfolgswirksame Einnahmen 4,176 - 0,237 3,939
2/10144 43 Verwaltungsakademie; Erfolgswirksame Einnahmen + 0,237 0,237
2. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in der Anlage I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.
Begründung:
Die Bundesregierung hat sich für eine Nulllohnrunde für Politikerinnen und Politiker ausgesprochen: Die Politikerbezüge werden durch Entfall der jährlichen Anpassung bis einschließlich 2010 eingefroren. Der Entfall wirkt (im Gegensatz etwa zu einer Aussetzung der Anpassung) nachhaltig, da die nächste Anpassung die mit 1. Juli 2008 festgelegten Bezüge zur Grundlage hat.
Durch die Einrichtung der Verwaltungsakademie des Bundes (Schloss Laudon) als Flexibilisierungsklauseleinheit durch eine Verordnung, die zeitgleich mit dem Bundesfinanzgesetz 2009 in Kraft treten wird, sind die Einfügung eigener Paragrafe samt
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