Beginn der Sitzung: 10.02 Uhr
Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neugebauer.
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich eröffne die 48. Sitzung des Nationalrates, die aufgrund eines ausreichend unterstützten Verlangens gemäß § 46 Abs. 7 des Geschäftsordnungsgesetzes einberufen wurde.
Die nicht verlesenen Teile des Amtlichen Protokolls der 45.
Sitzung vom 18. Novem-
ber 2009 sowie
die Amtlichen Protokolle der 46. und 47. Sitzung vom 19. November
2009 sind
in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Mag. Auer, Mag. Gaßner, Hagenhofer, Stauber, Dr. Schüssel, Dr. Plassnik, Dr. Fichtenbauer, Brosz, Dr. Van der Bellen und Zanger.
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:
Der Vizekanzler und Bundesminister für Finanzen Dipl.-Ing. Josef Pröll wird durch die Bundesministerin für Inneres Dr. Maria Fekter, der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Johannes Hahn wird durch den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner und der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Norbert Darabos wird ab 17 Uhr durch den Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger vertreten. (Abg. Scheibner: Ist von der Regierung überhaupt noch wer da?)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 3766/J bis 3861/J;
2. Anfragebeantwortungen: 3041/AB bis 3161/AB;
Anfragebeantwortung (Präsidentin des Nationalrates): 28/ABPR;
3. Regierungsvorlagen:
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion
(VAIG 1994) geändert wird (495 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Austro Control Gesellschaft mit beschränkter Haftung geändert wird (496 d.B.).
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