Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 67

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Ich bin auch sehr froh darüber, dass wir hier im Hohen Haus eine große Mehrheit dafür gefunden haben, denn mit Ihrer Zustimmung stellen Sie Ihre Verantwortung für die Menschen in unserem Lande und den Willen zur Nachhaltigkeit deutlich unter Beweis.

In diesem Sinne bringe ich nun in Zweiter Lesung einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Peter Haubner, Wolfgang Katzian, Mag. Christiane Brunner, Mag. Rai­ner Widmann, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage (1223 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz über die Förderung der Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern (Ökostromgesetz 2012) in der Fassung des Ausschuss­berichtes (1302 der Beilagen) ein. Dieser Abänderungsantrag wurde bereits verteilt.

Ich möchte in Bezug auf die Zielsetzung nur ganz kurz die Eckpunkte erläutern. – Es wird einen Deckel beim Ökostrom in der Höhe von 50 Millionen € geben, der degressiv jährlich um 1 Million € innerhalb der ersten zehn Jahre nach Inkrafttreten zurückgeführt wird. Es ist die Erhöhung des Beitrages an die Antragsteller in der Warteschlange, speziell im Bereich des Windes, von 60 Millionen auf 80 Millionen vorgesehen.

Weiters sind in diesem Antrag folgende Ziele festgelegt, die wir erreichen wollen: Im Jahr 2015 wollen wir 500 MW bei der Photovoltaik erreichen, im Jahre 2020 sind es 1 200 MW.

Die anderen Punkte, die in diesem Antrag noch festgehalten sind, betreffen sehr viele technische Details.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir konsequent und nachhaltig unsere Ziele so weiterverfolgen, dann werden wir in der Energiepolitik unsere Führungsrolle in Europa weiter ausbauen können. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.49


Präsident Fritz Neugebauer: Der Abänderungsantrag ist in seinen Kernpunkten erläutert worden, steht mit in Verhandlung, ist kopiert und verteilt.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, Wolfgang Katzian, Mag. Christiane Brunner, Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage (1223 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz über die Förderung der Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern (Ökostrom­gesetz 2012) in der Fassung des Ausschussberichtes (1302 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage wird geändert wie folgt:

1. In § 4 Abs. 3 wird nach der Wortfolge „1 500 GWh)“ die Wortfolge „, 500 MW Photovoltaik (mit einer auf das Durchschnittsjahr bezogenen zusätzlichen Ökostrom­erzeugung von ca. 500 GWh)“ eingefügt.

2. § 4 Abs. 4 Z 4 lautet:

„4. Photovoltaik: 1 200 MW (entspricht einer auf ein Durchschnittsjahr bezogenen zusätzlichen Ökostromerzeugung von ca. 1,2 TWh).“

3. § 5 Abs. 1 Z 1 lautet:

 


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