Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll114. Sitzung / Seite 145

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Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wenn Sie die Vorlage auch in dritter Lesung unterstützen, bitte ich Sie um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit beschlossen. Der Entwurf ist auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den 28. Punkt der Tagesordnung: Entwurf ei­nes Bundesgesetzes über die Gewährung eines Zweckzuschusses an das Bundesland Burgenland aus Anlass der 90-jährigen Zugehörigkeit zu Österreich samt Titel und Ein­gang in 1219 der Beilagen.

Wenn Sie für diesen Gesetzentwurf sind, bitte ich Sie um ein entsprechendes Zei­chen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wenn Sie dies auch in dritter Lesung bejahen, bitte ich Sie um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist Einstimmigkeit. Der Entwurf ist somit auch in dritter Lesung ange­nommen.

17.55.0929. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 1544/A der Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner, Jakob Auer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungs­gesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversiche­rungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden (1308 d.B.)

30. Punkt

Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundesge­setzes, mit dem das Bundesbahn-Pensionsgesetz und das Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Par­lamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz) geändert werden (1309 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zu den Punkten 29 und 30 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Die Debatte eröffnet Herr Abgeordneter Gradauer. – Bitte.

 


17.55.49

Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich habe um getrennte Abstimmung bei diesen Gesetzesvorlagen gebeten, weil wir in zwei Fällen zustimmen können und in zwei Fällen leider nicht.

Zustimmen werden wir, was die leichte Besserstellung für parlamentarische Mitarbeiter und parlamentarische Mitarbeiterinnen betrifft. Ich glaube, unsere MitarbeiterInnen ver­dienen es, dass sie bei den Spesen etwas unterstützt werden. Es gebührt ihnen auch Dank. Insbesondere an den letzten Tagen, wo wir jeweils bis spät in die Nacht gear­beitet haben, haben sie eine sehr gute Leistung erbracht. Herzlichen Dank dafür! (Bei­fall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir stimmen auch zu, was die periodische Ablieferung der Pensionsbeiträge von Bür­germeistern betrifft; ich will das nicht näher erläutern. Leider können wir nicht zustim­men, was die Anhebung der Zuverdienstgrenze für Bürgermeister und Kommunalpoli­tiker betrifft. Da ist vorgesehen, diese Grenze auf 4 000 € monatlich anzuheben. Ich er-


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