Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1200 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wird (1348 d.B.)
32. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1370/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Abschaffung des Krankenhauskostenbeitrages für Organspender (1349 d.B.)
33. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1541/A(E) der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend zentral geführtes und auswertbares Implantatregister (1350 d.B.)
34. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1562/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Hüftendoprothesenregister (1351 d.B.)
Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zu den Punkten 31 bis 34 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Die Debatte leitet Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck ein. – Bitte.
18.28
Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren im Hohen Haus! Stellen Sie sich bitte die Situation vor, dass Sie krank werden und ein künstliches Hüftgelenk brauchen würden. Dann haben Sie Glück im Unglück, weil wir heute ein Gesetz beschließen, das die Wartezeiten in den Krankenhäusern transparenter machen sollte, als es derzeit der Fall ist. Bis dato ist es leider so – und das wissen die Österreicher nur allzu gut – dass es hier (Unruhe im Sitzungssaal.)
Präsident Fritz Neugebauer (das Glockenzeichen gebend): Es steht für alle Fraktionen ausreichend Diskussionszeit zur Verfügung! Ich ersuche daher darum, die Kleingruppengespräche zu unterlassen!
Bitte, Herr Abgeordneter, setzen Sie mir Ihrer Rede fort.
Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (fortsetzend): Derzeit ist es so, dass, wenn ein Mensch, der krank wird, einen Krankenhaustermin, einen OP-Termin benötigt, er das Gefühl hat, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird, weil die Situation folgende ist: auf der einen Seite sind die, die privilegiert sind, die jemand kennen oder die über eine Zusatzversicherung verfügen, und die kommen in der Reihenfolge ein wenig früher dran, und auf der anderen Seite sind die, die halt warten müssen. Dem wird heute ein Ende bereitet, und da stimmen wir gerne dem diesbezüglichen Antrag der Regierungspartei zu.
Das Zweite ist, dass wir einen Gesetzesantrag eingebracht haben, mit dem ein zentral geführtes und auswertbares Implantatregister eingeführt werden soll. Hintergrund die-
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