Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 346

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1.39.18

Abgeordneter Fritz Neugebauer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staats­sekretär! Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe zunächst den Abänderungsantrag der Abgeordneten Muttonen, Neugebauer, Musiol zum Antrag 1657/A ein.

Es handelt sich bei den sechs Punkten lediglich um redaktionelle Korrekturen. Ich bitte den Herrn Präsidenten, dass er mich da jetzt nicht alle Paragraphen und Beistriche vorlesen lässt und dass wir das auch zur Verteilung bringen.

Ich bedanke mich für diese Zustimmung.

Kolleginnen und Kollegen! Die beiden Gesetze – das „EU-Informationsgesetz“ und das Geschäftsordnungsgesetz, das wir hier ändern – haben die Grundlage, dass ein Mehr, eine Verdichtung an Information zwischen Europäischer Union, nationaler Regierung und nationalen Parlamenten geschehen kann.

Wir haben ja an sich schon seit 1996 in der Parlamentsdirektion eine solche Daten­bank eingerichtet, die auch immer wieder entsprechend technisch adaptiert worden ist. Wir beschließen diesen Informationsfluss – und ich denke, dass uns ein Diskurs über die verschiedenen Themen auf der europäischen Ebene in Rückwirkung auf unser Parlament interessiert –, da natürlich die Information Voraussetzung dafür ist, dass man auch entsprechende Diskussionen führen kann. Wir verpflichten die Parlaments­direktion, eine Datenbank mit allen relevanten EU-Dokumenten zu führen, die auch für die Öffentlichkeit zugänglich sein soll. Die Vorarbeiten – das haben wir in der letzten Präsidiale ausführlich diskutiert – zur Einrichtung einer effizienten EU-Datenbank sind ja dankenswerterweise bereits voll im Anlaufen.

Parallel dazu wird in der Geschäftsordnung eine Adaptierung der Verfahrensbestim­mun­gen vorgenommen. Wir verankern neue Instrumente der Mitbeteiligung. Wir erwei­tern den Katalog der Verhandlungsgegenstände und schaffen natürlich auch spezielle Bestimmungen über die Behandlung von EU-Dokumenten, die besonderer Vertrau­lich­keit unterliegen.

Vieles ist von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern schon gesagt worden. Ich möchte mich an dieser Stelle sehr herzlich bedanken für die überaus konstruktive Arbeit, die wir uns im EU-Unterausschuss zu eigen gemacht haben. Wem die Verdich­tung der Beteiligung des österreichischen Nationalrates am Willensbildungsprozess in Europa wichtig ist, der stimmt diesen beiden Gesetzesvorlagen zu. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

1.41


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und wird gemäß § 53 Abs. 4 Geschäftsordnungsgesetz ob seines Umfanges zur Verteilung gebracht. Er wurde in den wesentlichsten Punkten erläutert und steht damit auch in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Muttonen, Neugebauer, Musiol, Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag 1657/A der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Fritz Neugebauer, Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäfts­ordnungsgesetz 1975) geändert wird, in der Fassung des Berichtes des Verfas­sungs­ausschusses AB 1445 d.B.

 


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