Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 143. Sitzung des Nationalrates, die aufgrund eines ausreichend unterstützten Verlangens gemäß § 46 Abs. 7 des Geschäftsordnungsgesetzes einberufen wurde.
Die Amtlichen Protokolle der 140. Sitzung vom 18. Jänner 2012 sowie der 141. und 142. Sitzung vom 19. Jänner 2012 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Schönpass, Dr. Wittmann, Jakob Auer, Dr. Bartenstein, Gahr, Mag. Gerstl, Lausch, Dr. Winter, Dr. Moser, Dr. Pilz und Mag. Steinhauser.
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:
Die Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner wird durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich vertreten.
Fristsetzungsantrag
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass die Abgeordneten Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen beantragt haben, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Entschließungsantrag 945/A(E) betreffend „gläserne Parteikassen“ eine Frist bis 7. März 2012 zu setzen.
Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestellte Verlagen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen.
Da für die heutige Sitzung die dringliche Behandlung einer schriftlichen Anfrage verlangt wurde, wird die kurze Debatte im Anschluss an diese stattfinden.
Die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag wird nach Schluss dieser Debatte erfolgen.
Weiters teile ich mit, dass ein Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über den Antrag des Herrn Abgeordneten Bucher vorliegt, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Entschließungsantrag 1826/A(E) eine Frist bis 3. Juli 2012 zu setzen.
Da ein Verlangen der Grünen auf Durchführung einer kurzen Debatte vorliegt, kommt diese Debatte nicht zum Aufruf.
Die Abstimmung über diesen Antrag findet nach der ersten Abstimmung statt.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
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