Ich ersuche jene Abgeordneten, die den Einwendungen Rechnung tragen wollen – das heißt, der Absetzung der Tagesordnungspunkte 1 bis 3 von der Tagesordnung zustimmen wollen –, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.
Somit bleibt es bei der schriftlich mitgeteilten Tagesordnung für die heutige Sitzung.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 10947/J bis 11199/J;
Schriftliche Anfragen an die Präsidentin des Nationalrates: 76/JPR und 77/JPR;
2. Anfragebeantwortungen: 10114/AB bis 10331/AB;
Beilagen zur Anfragebeantwortung: Zu 10115/AB;
Korrektur zur Anfragebeantwortung: Zu 10171/AB;
Anfragebeantwortungen (Präsidentin des Nationalrates): 73/ABPR und 74/ABPR;
3. Regierungsvorlagen:
Bundesgesetz, mit dem das Gesetz betreffend die Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse der israelitischen Religionsgesellschaft geändert wird (1689 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird (1710 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2012, das Bundesfinanzrahmengesetz 2012 bis 2015, das Bundesfinanzrahmengesetz 2013 bis 2016, das Bundeshaushaltsgesetz und das Bundeshaushaltsgesetz 2013 geändert werden (1711 d.B.),
Sicherheitsbehörden-Neustrukturierungs-Gesetz – SNG (1726 d.B.).
B. Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:
Immunitätsausschuss:
Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien (614 St 3/10m) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Kurt Gartlehner wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach §§ 12, zweiter Fall; 153 Abs. 1 und 2, zweiter Fall StGB bzw. allenfalls § 165 Abs. 2 und 3 StGB idF BGBl I Nr. 136/2004,
Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien (614 St 3/10m) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Werner Amon, MBA wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 165 Abs. 2 und 3 StGB;
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:
Petition Nr. 159 betreffend „Erhalt des Bezirksgerichtes Hollabrunn“, überreicht vom Abgeordneten Christian Lausch,
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