Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll148. Sitzung / Seite 58

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Ich ersuche jene Abgeordneten, die den Einwendungen Rechnung tragen wollen – das heißt, der Absetzung der Tagesordnungspunkte 1 bis 3 von der Tagesordnung zustim­men wollen –, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.

Somit bleibt es bei der schriftlich mitgeteilten Tagesordnung für die heutige Sitzung.

10.01.31Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsge­genstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsord­nung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 10947/J bis 11199/J;

Schriftliche Anfragen an die Präsidentin des Nationalrates: 76/JPR und 77/JPR;

2. Anfragebeantwortungen: 10114/AB bis 10331/AB;

Beilagen zur Anfragebeantwortung: Zu 10115/AB;

Korrektur zur Anfragebeantwortung: Zu 10171/AB;

Anfragebeantwortungen (Präsidentin des Nationalrates): 73/ABPR und 74/ABPR;

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Gesetz betreffend die Regelung der äußeren Rechtsver­hältnisse der israelitischen Religionsgesellschaft geändert wird (1689 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird (1710 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2012, das Bundesfinanzrahmenge­setz 2012 bis 2015, das Bundesfinanzrahmengesetz 2013 bis 2016, das Bundeshaus­haltsgesetz und das Bundeshaushaltsgesetz 2013 geändert werden (1711 d.B.),

Sicherheitsbehörden-Neustrukturierungs-Gesetz – SNG (1726 d.B.).

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Immunitätsausschuss:

Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien (614 St 3/10m) um Zustimmung zur behördli­chen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Kurt Gartlehner wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach §§ 12, zweiter Fall; 153 Abs. 1 und 2, zweiter Fall StGB bzw. allenfalls § 165 Abs. 2 und 3 StGB idF BGBl I Nr. 136/2004,

Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien (614 St 3/10m) um Zustimmung zur behördli­chen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Werner Amon, MBA wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 165 Abs. 2 und 3 StGB;

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 159 betreffend „Erhalt des Bezirksgerichtes Hollabrunn“, überreicht vom Abgeordneten Christian Lausch,

 


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