Weiters wird der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ersucht, die bisherigen Erfahrungen der schulischen Integration von behinderten Jugendlichen in Landwirtschaftlichen Fachschulen sowie den Höheren Land- und Forstwirtschaftlichen Schulen unter Einbeziehung der neuen Schulversuche zur Teilqualifizierung zu evaluieren. Die Ergebnisse dieser Studie sollen mittelfristig Rahmenbedingungen für den Regelschulbetrieb in den Landwirtschaftlichen Fachschulen gewährleisten.
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Meinem Handy ist nichts mehr hinzuzufügen. – Danke. (Heiterkeit. – Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
12.15
Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Franz-Joseph Huainigg, Ulrike Königsberger-Ludwig, Mag. Kurt Gaßner, Jakob Auer Kolleginnen und Kollegen betreffend Teilqualifizierung von behinderten Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Landwirtschaftlichen Fachschulen
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (1631 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten, das Privatschulgesetz und das Religionsunterrichtsgesetz geändert werden und über den Antrag 1804/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verankerung der Ernährungs- und Verbraucherbildung in der Neuen Mittelschule (1683 d.B.)
Die Integration von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist bis zur 8. Schulstufe im Regelschulwesen verankert. Nunmehr wurden die Schulversuche zur Integration in der 9. Schulstufe an den Polytechnischen Lehrgängen und den einjährigen Haushaltungsschulen auch ins Regelschulwesen übernommen. Im Anschluss an die Pflichtschule nutzten bisher über 5.000 Jugendliche die Integrative Berufsausbildung als Übergang von der Schule in die Berufswelt. Dies zeigt, wie groß der Bedarf an weiterführenden Angeboten ist. Die positiven Erfahrungen der Berufsschulen sollen nun in den berufsbildenden mittleren Schulen weiterentwickelt und auf Basis dieser Erfahrungen sollen Modelle der Teilqualifizierung für das Regelschulwesen überprüft werden. Ziel ist es, behinderten Jugendlichen mit körperlichen oder intellektuellen Einschränkungen die Möglichkeit einer Ausbildung in mittleren berufsbildenden Schulen zu gewähren, welche ihnen eine Berufsperspektive in der freien Wirtschaft verschafft.
Die Integrative Berufsausbildung hat sich besonders in den einschlägigen landwirtschaftlichen Schulen bewährt. Da die Ausbildung sehr praxisorientiert ist und der Arbeitsmarkt im Agrarbereich behinderten Jugendlichen viele Perspektiven eröffnet, soll eine Teilqualifizierung nunmehr auch in landwirtschaftlichen mittleren und höheren Schulen überprüft werden.
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