Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 23

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schen Überziehschutzwesten und der ballistischen Schutzhelme. Das war immer wie­der eine Forderung in den letzten Jahren, und jetzt läuft eben konkret das Beschaf­fungsverfahren, damit diese Ausstattung auch da ist.

Außerdem ist mir natürlich auch die Neuanschaffung kriminaltechnischer Geräte ganz wichtig. Da müssen wir einfach auf dem aktuellen Stand sein, denn es kann nicht sein, dass Kriminelle mit der modernsten Ausrüstung ihre Einbrüche erledigen und wir hin­terherhinken. Deswegen ist mir ein hohes Niveau ganz, ganz wichtig, damit unsere Po­lizei auch wirklich äußerst kompetent und professionell ihre Arbeit machen kann.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordne­ter Hagen.

 


Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Frau Bundesminister! Das Gehaltssystem der Exekutive ist auf viele Zulagen ausgelegt. Bei verschiedenen Sparpaketen haben es jetzt die Exekutivbeamten gerade mehrfach zu spüren bekommen. Das bedeutet, dass zum Beispiel im Krankheitsfall ab dem 30. Tag die Beamten nur noch ein geringes Ein­kommen erhalten. Das führt dazu, dass in Vorarlberg bereits eine Versicherung den Verdienstentfall versichert, damit die Exekutivbeamten sich die Wohnung noch leisten können. In Deutschland gibt es ein All-inklusive-Gehalt, ebenso in der Schweiz, das wesentlich höher ist und das auch im Krankheitsfall ein Überleben sichert.

Weiters ist das Pensionsantrittsalter der Exekutive in Österreich am höchsten. Das heißt, wir gehen regulär mit 65 Jahren in Pension. Alle anderen Länder in Westeuropa haben ein niedrigeres Pensionsantrittsalter; mit 60 Jahren in der Schweiz und in Deutschland, mit 55 Jahren in Frankreich oder mit 35 Dienstjahren in Italien.

Meine Frage: Was unternehmen Sie, nachdem nun budgetäre Mittel frei geworden sind, um den österreichischen Exekutivbeamten ein überlebensfähiges Gehalts- und Pensionssystem zu garantieren?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Vielen herzlichen Dank für die Frage. Die Anliegen der Polizistinnen und Polizisten sind mir wert und wichtig. Vor allem soll und muss man vom Polizistengehalt auch leben können.

Auch dazu ein ganz klares Wort: Sie wissen, dass es einen Grundbezug gibt, dass es spezifische Zulagen gibt, und Sie wissen, dass wir diesbezüglich auch in enger Allianz mit unserer Beamtenministerin, Frau Heinisch-Hosek, zusammenarbeiten müssen. Wir sind aufgrund des Konsolidierungspaketes und aufgrund der Diskussion mit der Perso­nalvertretung und der Gewerkschaft gerade dabei, das auch mit aufzunehmen und zu diskutieren.

Fakt ist, dass Polizistinnen und Polizisten nicht ausschließlich mit 65 Jahren in Pension gehen, wie Sie gesagt haben. (Abg. Hagen: Regulär!) Das entspricht nicht der Wahr­heit. Wahr ist, dass wir im internationalen Vergleich mit dem regulären Antrittsalter von 65 Jahren weit hinter vielen anderen europäischen Staaten liegen und dass das durchschnittliche Pensionsantrittsalter bei uns bei 58 Jahren liegt. Deswegen wurde auch an den verschiedensten Schrauben gedreht, um das faktische Pensionsantritts­alter anzuheben; das wissen Sie ganz genau. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Noch eine Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeord­nete Mag. Korun.

 


Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Welche weiteren Aufgabenbereiche des Innenministeriums, wie zum Beispiel Katastrophen­schutz, Zivildienst, kriminalpolizeiliche Beratung oder Vereinswesen, werden durch die­se frei werdenden Mittel von rund 2 Millionen € jährlich mit substanziellen finanziellen


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