Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 25

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das letzte Mal haben Sie mir vor zirka sechs Monaten versprochen, Sie würden sich das anschauen und sich melden. Bis heute habe ich von Ihnen nichts gehört. Jetzt sagen Sie wieder, die Experten werden sich das anschauen. Das Problem ist das Ge­setz und nicht der Vollzug der Länder. Der Vollzug ist zwar Ländersache, aber die Län­der müssen das bestehende Gesetz vollziehen.

Gestern hat sich ein neuer Betroffener an mich und auch an viele andere Abgeordnete gewandt. Er wurde als Kind einer gebürtigen Österreicherin in aufrechter Ehe geboren. Damals hat es die Bestimmung gegeben, dass Österreicherinnen selbst in der Ehe ihre Staatsbürgerschaft nicht an ihre Kinder weitergeben konnten.

Deshalb meine Zusatzfrage: Was gedenken Sie in solchen Fällen zu tun, wenn Kindern von Österreicherinnen, die in aufrechter Ehe auf die Welt gekommen sind, Jahre, Jahr­zehnte später mitgeteilt wird, dass sie eigentlich aufgrund der damaligen Gesetzeslage nie Österreicher waren?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Frau Abgeordnete, ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass ich spontan keine generelle Lösung anbieten kann, denn gerade in solch sensiblen Bereichen muss jeder Einzelfall seitens der Ex­pertinnen und Experten ganz genau geprüft werden, aber Sie werden innerhalb der nächsten Wochen einen Vorschlag auf dem Tisch liegen sehen.

Bitte übermitteln Sie mir Ihre konkreten Fälle beziehungsweise nennen Sie mir auch den konkreten Fall, den Sie offensichtlich schon an mich herangetragen haben! Dieser Sache gehe ich nach. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Stefan.

 


Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Dieses Problem besteht ja schon seit vielen Jahren und ist auch dem Innenministerium wahrscheinlich schon seit 15 Jahren bekannt. Es ist erst vor Kurzem wieder eine An­frage gestellt worden, und ich habe erfahren, dass Sie wissen, wie viele Fälle es pro Jahr gibt. Mir haben Sie noch gesagt, Sie führen keine derartige Statistik. Im März zu­mindest wussten Sie das noch nicht, heute wissen Sie es, das ist ganz erfreulich. Es geht um Bürger, die als Staatsbürger behandelt wurden und auch Pflichten als Staats­bürger ausgeübt haben, zum Beispiel beim Bundesheer waren und Ähnliches. Da soll­te man sich jetzt als Staat doch auch revanchieren.

Meine Frage: Gibt es einen Grund dafür, dass Sie trotz des Wissens um diese Umstän­de und auch um diese Einzelschicksale bisher keine Aktivitäten gesetzt haben, diese offensichtliche gesetzliche Regelungslücke zu füllen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Sehr geehrter Herr Abge­ordneter, wir können aufgrund der Erfahrungswerte von diesen drei bis fünf Fällen aus­gehen. Ich sage auch ganz klar: Egal, welche rechtlichen Grundlagen wir schaffen, egal, wie präzise wir das Gesetz formulieren, es wird immer wieder Einzelfälle geben, wo es zu Härtefällen kommt, die dann im Einzelnen auch zu behandeln sein werden.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig.

 


Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Frau Ministerin! Es gibt auch einen Entscheid des Verfassungsgerichtshofes, wonach Teile des Staatsbürgerschafts­gesetzes von der Novelle 2006 aufgehoben worden sind. Es gibt mehr oder weniger


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