Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 26

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

auch den Auftrag, bis Oktober 2012 diese Gesetzeslücken beziehungsweise diese Um­stände, die halt immer wieder zu tragischen Einzelschicksalen führen, zu beheben.

Meine konkrete Frage lautet: Wie weit sind die Arbeiten vorgeschritten, um diesem Er­kenntnis des Verfassungsgerichtshofes nachzukommen? Wird bei der Reparatur des Staatsbürgerschaftsgesetzes aus dem Jahr 2006 auch daran gedacht, dass es sich da­bei auch immer wieder um anerkannte Flüchtlinge handelt, die Folteropfer geworden sind, oder auch um Menschen mit Behinderungen, die aufgrund dieser Selbsterhal­tungspflicht, die im Gesetz festgeschrieben ist, die österreichische Staatsbürgerschaft nie erlangen können? Ich denke, das wäre sehr wichtig, weil es tatsächlich immer wie­der zu massiven tragischen Einzelschicksalen aus dieser Opfergruppe kommt.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Vielen herzlichen Dank für diese Frage. Sie wissen, dass es gerade in diesem Bereich Verleihungstatbestände gibt, nach denen wir im Konkreten vorgehen.

Das, was Sie angesprochen haben, schauen wir uns derzeit gerade im Detail an. Ich habe jetzt den konkreten Bericht der Expertinnen und Experten nicht da, wie weit das gediehen ist, ich lasse Ihnen aber gerne nähere Informationen zukommen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Hammer.

 


Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Das Thema Staatsbürgerschaftsverleihung und Staatsbürgerschaften generell ist ein sehr sensibles und viel beachtetes.

Mich würde interessieren – und daher meine Zusatzfrage –: Wie ist derzeit generell die Entwicklung bei der Verleihung der Staatsbürgerschaften in Österreich?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Wir können davon spre­chen, dass die Einbürgerungen auf einem konstanten Niveau sind. Wir haben im ers­ten Quartal 2012 bei den Einbürgerungen einen Anstieg von 14 Prozent zu verzeich­nen. Das heißt, im Jahr 2011 wurden 6 754 Personen eingebürgert; das war ein leich­ter Anstieg im Vergleich zu 2010. Im Jahr 2010 hatten wir 6 190 Personen, die einge­bürgert worden sind; das bedeutet für das erste Quartal einen Anstieg von 9 Prozent.

Interessant ist natürlich auch immer, woher die Personen, die eingebürgert werden, kommen: in erster Linie aus der Türkei, aus Bosnien-Herzegowina, aus Serbien und aus dem Kosovo.

Wir haben in den letzten zehn Jahren eine sinkende Tendenz festzustellen – deswe­gen, weil natürlich die Jahre 2000 bis 2006 von Einbürgerungen aufgrund des Balkan­krieges geprägt waren. Das waren eben die weiteren Folgen beziehungsweise Aus­wirkungen. Jetzt bewegen wir uns auf einem äußerst stabilen Niveau mit 6 000 bis 7 000 Menschen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordne­ter Grosz.

 


Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Die Pu­tativ-Österreicher betreffend informiere ich Sie gerne über den zweiten Fall aus Graz.

Einmal mehr wird klar: Die Staatsbürgerschaft ist die Grundlage für den Erhalt des Rei­sepasses, der so notwendig ist. Aufgrund einer von mir gestellten Anfrage haben wir ermittelt, dass wir 3 138 Diplomatenpässe in Österreich haben, 7 853 privilegierte Dienstpässe. Wir vom BZÖ wollen, dass sämtliche Politikerprivilegien wie auch die Di-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite