Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt als Erster Herr Abgeordneter Spindelberger. – Bitte, Herr Kollege.
18.10
Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Herr Rechnungshofpräsident! Als ich den Bericht gesehen habe, sind mir ganz ehrlich gesagt meine letzten Haare zu Berge gestanden, denn ich hätte mir das wirklich nicht träumen lassen, dass in Einrichtungen des Bundes solche Tricksereien möglich sind. Für mich war und ist es nach wie vor unvorstellbar, dass einzelne Personen so mir nichts dir nichts 17,5 Millionen € an nicht berechtigte Personen anweisen können und darüber hinaus auch noch Forderungsbestätigungen – und das in Millionenhöhe – ausstellen, um diese dann in weiterer Folge an Investoren zu verkaufen. Und keinem in der Buchhaltungsagentur des Bundes ist dieser Umstand aufgefallen, weil es über solche Vorgangsweisen keinerlei Dokumentationen gegeben hat: weder über ein- noch über ausgehende Geschäftspost!
Was mich aber so maßlos geärgert hat, ist die an den Tag gelegte Ignoranz der dort handelnden Personen, denn bereits ein Jahr zuvor, bevor diese kriminellen Handlungen aufgeflogen sind, wurde sowohl von einem Kreditinstitut als auch in weiterer Folge vom Landeskriminalamt Niederösterreich auf mögliche Ungereimtheiten hingewiesen, aber die Verantwortlichen haben nicht einmal irgendwie darauf reagiert. Und das ist ja in Wirklichkeit das Schockierende für mich gewesen, weil dadurch der Republik Österreich ein Schaden von 17,5 Millionen € entstanden ist.
Das völlig Unverständliche ist, dass, während bei jedem Sparverein, bei dem es um ein paar Euro geht, das Vier-Augen-Prinzip Gültigkeit hat, bei Einrichtungen des Bundes, bei denen Millionen und Abermillionen transferiert werden, einzelne Personen schalten und walten konnten, ohne dass das irgendjemandem aufgefallen ist!
Daher auch mein eindringlicher Appell an die Frau Finanzministerin als zuständige Ressortverantwortliche, denn diese kriminellen Handlungen waren ja nur deshalb möglich, weil es im System enorme Sicherheitslücken gegeben hat: Es müssen diese Lücken, die laut Rechnungshofbericht vom Finanzministerium bis dato leider nur teilweise geschlossen wurden, sofort und ohne Wenn und Aber beseitigt werden! (Beifall bei der SPÖ.)
18.12
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt als Nächster Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.
18.12
Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich beschäftige mich mit dem Bericht des Rechnungshofes über das Controlling im Bundesschulwesen. Dieser Bericht wurde im Winter 2009/2010 erstellt, und ich darf ein paar Punkte, die der Rechnungshof festgestellt hat, herausgreifen.
Zum einen hat er das Grundverständnis über Controlling kritisiert. Es existieren keine einheitlichen, verbindlichen Vorgaben für ein Controlling-System, und das führt natürlich zu unterschiedlichen Wahrnehmungen der Controlling-Aufgaben zwischen dem Ministerium und den Landesschulräten.
Und er kritisiert auch, dass die Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen der Ressortleitung und der Verwaltung fehlen. Das heißt also, die politisch-strategischen Vorgaben sind nicht vorhanden.
Auch kritisiert der Rechnungshof die Zuständigkeiten, nämlich, dass die Controlling-Aufgaben in 14 Abteilungen stattfinden beziehungsweise einer übergeordneten Stelle, und die Empfehlung des Rechnungshofes lautet auf die Errichtung einer Stabstelle.
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