Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll164. Sitzung / Seite 104

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Da zu einem solchen Beschluss des Nationalrates gemäß Abs. 2 der zitierten Verfas­sungsbestimmung die Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten erforderlich ist, stelle ich diese erneut ausdrücklich fest.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für den gegenständlichen Misstrauens­antrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt. (Abg. Dr. Jarolim: Ein Antrag zum Stiftungspräsidenten wä­re sinnvoll!) 

13.23.382. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1716 d.B.): Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur Änderung des Art. 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (1877 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1731 d.B.): Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, Irland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, dem Großherzogtum Luxemburg, Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Portugiesischen Republik, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik und der Republik Finnland (1880 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1985/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz geändert wer­den (ESM-Begleitnovelle) (1878 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1986/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­gesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsge­setz 1975) geändert wird (1879 d.B.) (Zweite Lesung)

6. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1711 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2012, das Bundesfinanzrahmenge­setz 2012 bis 2015, das Bundesfinanzrahmengesetz 2013 bis 2016, das Bundes­haushaltsgesetz und das Bundeshaushaltsgesetz 2013 geändert werden (1883 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen nun zu den Punkten 2 bis 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

 


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